vonRedaktion International
FEBRUAR 08, 2024
Barrierefreiheit öffentlicher Veranstaltungen• Vergütung der Wahlbehördenmitglieder wird angepasst• Kurzzeitige Absenkung des Lohbachs• Weiterverwendung von Fahrzeugen der Berufsfeuerwehr• Umbau der Kreuzung Herzog-Otto-Straße/Herrengasse• Förderrichtlinien für den Kulturbereich• Deutschkurse für Studierende aus Tbilisi• Ermäßigung für Mittagessen in Schülerhorten ab Herbst 2024
Im Tiroler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (TAP) wurden diverse Maßnahmen erarbeitet, um die Chancengleichheit und –gerechtigkeit in der Gesellschaft sicherzustellen. Eine dieser Maßnahmen betrifft die barrierefreie Ausrichtung öffentlicher Veranstaltungen.
In Entsprechung des TAP soll nun eine Änderung des Tiroler Veranstaltungsgesetzes 2003 erfolgen. Mit einstimmigem Beschluss des Stadtsenates wird dem Landesgesetzgeber eine Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf übermittelt.
„Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält eine Bestimmung, die künftig nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten und wirtschaftlichen Zumutbarkeit die bestmögliche Barrierefreiheit von öffentlichen Veranstaltungen vorsieht. Teilnehmende an einer öffentlichen Veranstaltung, insbesondere Menschen mit Behinderung, sollen möglichst keine oder nur noch geringe Barrieren bei öffentlichen Veranstaltungen vorfinden“, erläutert Bürgermeister Georg Willi.
Quelle: Stadt Innsbruck