Vorarlberg: Treffsichere Entlastung für Familien

vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 21, 2022

Foto: Land Vorarlberg/A. Serra

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Anhebung der Kinderrichtsätze im Sozialleistungsgesetz ab 1. Jänner 2023

Bregenz (VLK) – Als Teil eines umfangreichen Anti-Teuerungspakets, das das Land Vorarlberg heuer in Ergänzung zu den Leistungen des Bundes geschnürt hat, bringt das Inkrafttreten der Novelle des Sozialleistungsgesetzes zu Jahresbeginn 2023 erhöhte Kinderrichtsätze in der Sozialhilfe. Das ist ein notwendiger Schritt in Zeiten hoher Preissteigerungen, so Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker im Pressefoyer am Dienstag, 20. Dezember. Zum einen gehe es dabei um existenzielle Hilfe für Familien mit geringem Einkommen, die durch die Teuerung besonders hart getroffen sind, zum anderen darum, vor allem Kinder – das Zukunftspotenzial der Gesellschaft – aus der Armutsspirale herauszuholen, betonten beide.

Von knapp 4.500 Personen in Vorarlberg, die Sozialhilfe beziehen, sind 1.650 Kinder und Jugendliche, das ist ein Anteil von ca. 37 Prozent. „Die in der Gesetzesnovelle vorgenommene Erhöhung der Kinderrichtsätze um fünf Prozentpunkte ist eine echte strukturelle Verbesserung, weil sie nicht nur einmalig wirkt, sondern den Kindern aus Familien mit Sozialhilfebezug dauerhaft zugutekommt“, erläuterte Landesrätin Wiesflecker. Ab 1. Jänner 2023 werden die monatlichen Leistungen für den Lebensunterhalt von Kindern um jeweils rund 29 Euro angehoben, konkret:
- für die ersten drei Kinder von 158,40 auf 187,20 Euro
- für das vierte bis sechste Kind von 99,60 auf 129,00 Euro
- ab dem siebten Kind von 70,20 auf 99,60
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Gestütztes, gesundes Mittagessen
In Kombination dazu sei das bereits zum Start des Schul- und Betreuungsjahres 2022/2023 eingeführte Angebot eines finanziell gestützten gesunden Mittagessens für Kinder in der Sozialhilfe zu sehen. „Es ist unser Ziel, direkte Geldleistungen durch Sachleistungen zu ergänzen. Die Möglichkeit eines täglichen Mittagessens in elementarpädagogischen Einrichtungen und Pflichtschulen fördert auch die gesellschaftliche Teilhabe“, betonte Landesrätin Wiesflecker. Für Landesstatthalterin Schöbi-Fink ist das sowohl eine sozialpolitische als auch bildungspolitische Maßnahme: „Dadurch werden die Bildungschancen erhöht, weil über das Mittagessen die Brücke zur Nachmittagsbetreuung oder ganztägigen Schule gebaut ist.“

Heizkostenzuschuss noch bis 24. Februar beantragen
Eine andere, seit vielen Jahren bewährte ergänzende Sozialleistung für Haushalte mit geringem Einkommen ist der Heizkostenzuschuss – ganz besonders in diesem Winter. Angesichts der stark gestiegenen Energiekosten hat das Land Vorarlberg den Zuschuss von 270 auf 330 Euro erhöht (+22 Prozent). Durch die gleichzeitige Erhöhung der Einkommensgrenzen wurde auch der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet. Landesrätin Wiesflecker hob die unbürokratische Abwicklung hervor und appellierte, die noch bis Freitag, 24. Februar 2023, laufende Frist zu nutzen, um den Heizkostenzuschuss im jeweiligen Wohnsitzgemeindeamt zu beantragen.

Weitere Maßnahmen, die die Landesregierung im Rahmen ihres Anti-Teuerungspakets schon heuer gesetzt hat, zeigen bereits Wirkung, erläuterte Landesstatthalterin Schöbi-Fink. Die Erhöhung des Familienzuschusses – Mindestbetrag von 51 auf 150 Euro und Höchstbetrag von 505,50 auf 600 Euro – hat dazu geführt, dass mittlerweile schon rund 60 Prozent der Beziehenden über 400 Euro im Monat erhalten betragen und die Summe der Auszahlungen deutlich gestiegen ist. In den Monaten Jänner bis September waren dies jeweils zwischen 160.000 und 200.000 Euro, im Oktober 218.000 Euro, im November 288.000 Euro und im Dezember gar 321.000 Euro. Insgesamt wurden im Jahr 2022 mehr als 2,6 Millionen Euro an Familienzuschüssen ausbezahlt.

Ebenso ist durch die Anhebung der Wohnbeihilfe die Summe der monatlichen Auszahlungen gestiegen und durch die ebenfalls vorgenommene Anpassung der Einkommensgrenze sind deutlich mehr Personen anspruchsberechtigt. Wurden im Juni insgesamt rund 2,3 Millionen Euro an Wohnbeihilfe ausbezahlt, so waren es von Juli bis November jeweils 3,1 bis 3,2 Millionen Euro. Dementsprechend hat die Landesregierung budgetär vorgesorgt. Im Landeshaushalt 2023 sind für die Wohnbeihilfe 39 Millionen Euro vorgesehen (2022: 29 Millionen Euro).

Quelle: Land Vorarlberg

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