vonRedaktion International
JULI 24, 2023
Ein 44-jähriger Tunesier aus dem Bezirk Landeck bezog im Zeitraum vom 09.11.2020 bis zum 10.03.2021 Notstands-/Überbrückungshilfe, im Zeitraum vom 22.09.2021 bis zum 19.10.2021 Arbeitslosengeld sowie im Zeitraum vom 27.04.2022 bis zum 31.05.2022 ebenfalls Arbeitslosengeld vom zuständigen AMS. Obwohl sich der 44-Jährige während dieser Zeiträume nachweislich mehrmals im Ausland aufhielt, unterließ er es diese Aufenthalte dem AMS bekanntzugeben. Dadurch entstand ein Schaden in der Höhe eines unteren, vierstelligen Eurobetrages.
Quelle: LPD Tirol