vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 13, 2023
LR Eichtinger: Verdoppelung der bewilligten Anträge und rund 4.500 Pendelnde im Zuge des NÖ Teuerungsausgleiches unterstützt
Im Rahmen des NÖ Teuerungsausgleiches wurden vom Land Niederösterreich fünf konkrete Maßnahmen in den Bereichen Pendeln, Heizen, Wohnen, Schule und Stromkosten beschlossen. „Unser Ziel ist es, gezielt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen, deshalb hat das Land Niederösterreich die Einkommensgrenzen der ‚blau-gelben Pendlerhilfe‘ um bis zu 20 Prozent erhöht und das Pendlerhilfe verdoppelt – und das rückwirkend mit 01.01.2022“, so der für den Arbeitsmarkt zuständige Landesrat Martin Eichtinger.
Die Bilanz für das Antragsjahr 2022 zeigt mit der Anhebung der Einkommensgrenzen einen deutlichen Zuwachs zum Vorjahr: Wurden im Jahr 2021 insgesamt 1.994 Pendleranträge bewilligt, so konnten 2022 4.483 Bewilligungen verzeichnet werden. Das entspricht einer Steigerung von mehr als 120 Prozent. „2022 hat sich die ausbezahlte Summe auf rund 2,2 Millionen Euro erhöht. Das zeigt, der Bedarf ist da und die finanzielle Unterstützung des Landes Niederösterreichs kommt bei den Pendlerinnen und Pendlern an“, so Landesrat Eichtinger.
Maßgebend für die Berechnung der NÖ Pendlerhilfe ist die kürzeste Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte. Die Mindeststrecke muss 40 Kilometer betragen. Die Höhe der blau-gelben Pendlerhilfe beträgt im Förderungszeitraum (rückwirkend für das Vorjahr) ab dem Jänner 2022 jeweils für Hin- und Rückfahrt einmalig acht Euro pro Tageskilometer. Konkret: Beträgt die Hin- und Rückfahrt je 50 Kilometer, sind das insgesamt 100 Kilometer und somit 800 Euro Zuschuss. Liegt die einfache Wegstrecke bei mindestens 25 Kilometer und weniger als 40 Kilometer, kann einmalig ein Ausgleichsbetrag in der Höhe von 320 Euro gewährt werden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit Öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrem Arbeitsplatz pendeln und eine personenbezogene Jahreskarte haben, bekommen einen „ÖKO-Bonus“. „Die berechnete Höhe der blau-gelben Pendlerhilfe erhöht sich um 20 Prozent, wenn durch die Vorlage einer personenbezogenen Jahreskarte nachgewiesen wird, dass zum Pendeln Öffentliche Verkehrsmittel benutzt wurden“, erklärt Eichtinger.
An der Spitze steht der Bezirk Gänserndorf mit 481 bewilligten Anträgen, gefolgt vom Bezirk Mistelbach (342), Bezirk Baden (328) und Bezirk Wr. Neustadt-Land (327). Besonders gut angenommen wird die Förderung außerdem im Bezirk Neunkirchen (288), Bezirk St. Pölten-Land (287), in Hollabrunn (280), Tulln (244), Melk (242), Bruck/Leitha (236) und Amstetten (208).
„Es ist die Aufgabe der Politik, konkrete Maßnahmen zu setzen, um die Menschen in Niederösterreich zu entlasten und sie zu begleiten, sodass sie gut durch die nächsten Monate kommen. Wir sehen das Engagement vieler Menschen, die für ihren Job einen sehr weiten Anfahrtsweg in Kauf nehmen und unterstützen sie bestmöglich in diesen herausfordernden Zeiten“, betont Eichtinger abschließend.
Haushaltsgröße/Einkommensgrenze:Einpersonenhaushalt/€ 2.000,00Alleinerziehende Elternteile mit 1 Kind/€ 3.600,00Ehepaar oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder/€ 3.600,00Ehepaar od. Lebensgemeinschaft mit 1 Kind/€ 4.400,00für jedes weitere Kind/€ 800,00
Die Antragstellung für den Förderzeitraum 2022 kann ab 01.01.2023 erfolgen, die Einreichfrist endet mit 31.10.2023.
Alle Infos unter der ArbeitnehmerInnen-Hotline: 02742 / 9005-9555 oder unterNÖ Pendlerhilfe - Förderung - Land Niederösterreich (noe.gv.at)
Quelle: Land Niederösterreich