Kärnten: Ukraine - 1.856 aus Ukraine Vertriebene in Kärnten registriert

vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 30, 2022

Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten

Registrierungszeiten werden reduziert, nächste Woche keine mobilen Registrierungen in Bezirken – Morgen wechseln erste 40 Personen in Grundversorgungsquartier – Privat Untergebrachte werden um Registrierung und Terminvereinbarung mit Flüchtlingsreferat gebeten

Klagenfurt (LPD). 1.856 aus der Ukraine vertriebene Menschen sind derzeit in Kärnten registriert. Diese Zahl nannte heute Mittwoch, Gerd Kurath, der Leiter des Landespressedienstes, nach der Sitzung des Landeskrisenstabes. Es ist davon auszugehen, dass momentan der Großteil der in Kärnten befindlichen Vertriebenen registriert ist. Daher werden die Registrierungszeiten in der Bundesbetreuungseinrichtung Villach-Langauen und in der Polizeiinspektion Klagenfurt Fremdenpolizei ab 1. April reduziert. Die mobilen Registrierungen in den Bezirken werden nächste Woche nicht stattfinden.

Die neuen Registrierungszeiten in der Bundesbetreuungseinrichtung Villach-Langauen (9500 Villach, Tiroler Straße 178) sind Montag, Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 11:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr. In der Polizeiinspektion Klagenfurt Fremdenpolizei (9020 Klagenfurt, Ebenthaler Straße 6) erfolgen die Registrierungen ab 1. April nur noch Montag, Mittwoch und Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr.

Laut Kurath sind derzeit in der Bundesbetreuungseinrichtung Villach-Langauen und in den vom Landeskatastrophenschutz organisierten Notquartieren insgesamt 432 Personen untergebracht. Es gibt sechs solche Notquartiere in den Bezirken Klagenfurt, Villach und Villach-Land, ein siebtes kommt im Bezirk Spittal dazu. Das Quartiersmanagement und die Logistik in den Notquartieren erfolgen über das Rote Kreuz. „Wir halten derzeit noch an dem Prinzip Betten statt Feldbetten in den Notquartieren fest. Für den Fall, dass eine große Anzahl Vertriebener nach Kärnten kommt, werden aber auch bereits entsprechende Hallen eruiert“, so Kurath.

Kurath erklärte, dass die in den Notquartieren untergebrachten Menschen auch gleich dort registriert werden. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Leistungen der Grundversorgung. Morgen, Donnerstag, werden laut dem Leiter des Landespressedienstes auch die ersten 40 Personen aus den Notquartieren in ein vom Flüchtlingsreferat organisiertes Grundversorgungsquartier umziehen. Von diesem Grundversorgungsquartier aus können die Kinder und Jugendlichen die Schule besuchen und die Erwachsenen, nach Ausstellung einer Beschäftigungsbewilligung durch das AMS, einer Arbeit nachgehen.

Insgesamt sind laut Bildungsdirektion Kärnten derzeit 264 ukrainische Kinder und Jugendliche in Kärntens Schulen in Betreuung. 217 von ihnen haben schon fixe Schulplätze, für die anderen werden noch Plätze eruiert. Die Kinder und Jugendlichen besuchen verschiedene Schultypen von der Volksschule und Mittelschule bis zum Gymnasium und der Berufsschule.

Kurath verwies auch nochmal darauf, dass privat untergebrachte Vertriebene nach erfolgter Registrierung telefonisch unter 050 536 33007 oder per E-Mail an abt13.flw@ktn.gv.at einen Termin mit dem Flüchtlingsreferat vereinbaren sollen, damit die Aufnahme in die Grundversorgung abgewickelt werden kann. Zum Termin sind der ukrainische Pass und ein Mietvertrag (unterschrieben von der Vermieterin/vom Vermieter – diese/dieser muss selbst nicht mitkommen) mitzubringen. Pässe von Familienmitgliedern können auch mitgenommen werden, die Familienmitglieder müssen beim Termin aber nicht zwingend anwesend sein. Die Familien werden gebeten, schon im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail bekanntzugeben, wessen Pässe mitgenommen werden und in welchem Verwandtschaftsverhältnis man mit diesen Personen steht. Vertriebene in den Notquartieren müssen nicht anrufen oder schreiben, sie werden vom Flüchtlingsreferat automatisch vor Ort aufgesucht.

Das Land Kärnten appelliert an die privat untergebrachten Vertriebenen außerdem, eine Hauptwohnsitzmeldung bei der jeweiligen Gemeinde vorzunehmen. „Die Befürchtung, dass mit einer Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in Kärnten der Hauptwohnsitz in der Ukraine verloren geht, ist unbegründet“, informiert Kurath. Die Hauptwohnsitzmeldung sei dringend erforderlich, damit nach der Registrierung die sogenannte „blaue Karte“, das ist der Ausweis für Vertriebene, per Post zugeschickt werden kann.

Kurath klärte weiters darüber auf, dass es für die registrierten Vertriebenen jederzeit möglich ist, weiterzureisen und das Bundesgebiet auch kurzfristig zu verlassen. Diese Möglichkeit sehe die Vertriebenen-Verordnung des Bundes eindeutig vor. Zu einem Verlust des Aufenthaltsrechts und der mit dem Vertriebenen-Status verbundenen Leistungen laut EU-Richtlinie in Österreich komme es nur dann, wenn man in einen anderen Staat übersiedelt, d.h. wenn man seinen Lebensmittelpunkt dorthin verlegt. „Kurze Reisen sind daher möglich und man kann jederzeit wieder nach Österreich einreisen“, sagte Kurath.

Infos unter ukraine-info.ktn.gv.at



Quelle: Land Kärnten

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