Kärnten: Ukraine - Ab Juni neue Bezirks-Auszahlungsstellen für Personen in der Grundversorgung

vonRedaktion Salzburg
MAI 10, 2022

Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten

Landeskrisenstab zur Ukrainekrise tagte – Bundesinformation beantwortet steuerrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen

Klagenfurt (LPD). Wie bereits angekündigt, gehen mit Anfang Juni neben Klagenfurt und Villach auch in den Kärntner Bezirken Auszahlungsstellen für Personen in der Grundversorgung in Betrieb. Dort bekommen aus der Ukraine Vertriebene und Flüchtlinge aus anderen Ländern einmal monatlich die ihnen zustehenden finanziellen Zuwendungen für Lebensunterhalt und Mietkosten ausbezahlt. Die neuen Auszahlungsstellen werden in den Bezirken Feldkirchen, Spittal, St. Veit und Wolfsberg eingerichtet. Die genauen Adressen und Auszahlungstermine findet man unter https://ukraine-info.ktn.gv.at/fluechtlingswesen.

Heute, Dienstag, tagte wieder der Landeskrisenstab zur Ukrainekrise. Laut Gerd Kurath, dem Leiter des Landespressedienstes, ging es darin auch um steuerrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen. Dazu wurde dem Land Kärnten ein Informationsschreiben vom Bund übermittelt. Dieses kann man auch unter ukraine-info.ktn.gv.at/faq-fragen-antworten herunterladen.

Vom Bund festgehalten wird, dass nur Spenden an sogenannte begünstigte Einrichtungen, die auch auf der Homepage des Finanzministeriums gelistet sind, steuerlich geltend gemacht werden können. Direkte Spenden an Flüchtlinge können jedenfalls nicht steuerlich geltend gemacht werden. Unternehmen haben die Möglichkeit, Hilfeleistungen in Geld- oder Sachwerten, steuerlich als Betriebsausgaben abzuschreiben. Voraussetzung dafür ist die Werbewirksamkeit, also zum Beispiel die mediale Berichterstattung über die Spende oder Spendenhinweise auf Plakaten oder der Unternehmenshomepage.

Auf die Information des Bundes bezugnehmend verwies Kurath darauf, dass auch bei der Überlassung einer Unterkunft an Flüchtlinge bestimmte steuerrechtliche Dinge zu beachten sind. Erfolgt die Unterbringung der Flüchtlinge unentgeltlich, liegt grundsätzlich keine unternehmerische Tätigkeit vor, wenn auch bisher keine Umsätze aus der Überlassung erzielt wurden. Wurden aber bisher Umsätze aus der Überlassung erzielt, kann auch bei unentgeltlicher Überlassung eine Tätigkeit für unternehmerische Zwecke vorliegen, wenn es dabei zum Beispiel um Werbung oder Imagepflege geht.

Die Information des Bundes beantwortet laut Kurath auch die häufig gestellte Frage, ob aus der Ukraine Vertriebene ihre Autos in Österreich anmelden müssen. Demnach besteht keine Verpflichtung, diese Kraftfahrzeuge in Österreich zuzulassen, sofern und solange sie mit ukrainischer Zulassung durch Vertriebene aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht im Sinne der Vertriebenen-Verordnung verwendet werden. Aufgrund der fehlenden Zulassungsverpflichtung besteht für solche Kraftfahrzeuge jedenfalls im ersten Jahr des Aufenthalts in Österreich keine Verpflichtung, die Normverbrauchsabgabe sowie die (motorbezogene) Versicherungssteuer bzw. die Kraftfahrzeugsteuer zu leisten.

Bisher haben sich in Kärnten 2.534 aus der Ukraine Vertriebene registriert. In der Grundversorgung befinden sich 1.161 Vertriebene, 876 von ihnen sind privat und 285 in organisierten Quartieren untergebracht. In den vom Katastrophenschutz organisierten Notquartieren befinden sich aktuell 106 Vertriebene, im Ankunftszentrum Schwesternheim in Klagenfurt 29.



Quelle: Land Kärnten

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