vonRedaktion International
APRIL 02, 2022
Klagenfurt (LPD). Wichtiger Hinweis für aus der Ukraine Vertriebene: Das Land verweist nochmal darauf, dass für sie in Kärnten die Bundesbetreuungseinrichtung Villach-Langauen (Tiroler Straße 178) die erste Anlaufstelle ist. Bei nach Kärnten kommenden Vertriebenen geht es dabei um die wichtige Erstregistrierung. Vertriebene, die bereits hier und beispielsweise privat untergebracht sind, sollten sich dort unter anderem melden, wenn sie das Quartier wechseln möchten.
Wie Gerd Kurath, Leiter des Landespressedienstes, bekanntgibt, sind heute, Donnerstag, 39 unbegleitete minderjährige Vertriebene direkt über ein steirisches Ankunftszentrum in Kärnten angelangt. „Für die jungen Menschen konnte schnell ein Quartier gefunden werden, in dem sie vorübergehend bleiben können. Auch ein Quartier für eine dauerhafte Unterbringung ist bereits in Sicht“, so Kurath.
Der Leiter des Landespressedienstes erinnert außerdem an die ab 1. April neuen Registrierungszeiten. In der Bundesbetreuungseinrichtung Villach-Langauen (9500 Villach, Tiroler Straße 178) sind dann Registrierungen am Montag, Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 11:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr möglich. In der Polizeiinspektion Klagenfurt Fremdenpolizei (9020 Klagenfurt, Ebenthaler Straße 6) erfolgen sie dann nur noch am Montag, Mittwoch und Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr.
Als weitere wichtige Information teilt Kurath mit, dass alle Vertriebenen bei den wöchentlichen Terminen der „Team Österreich Tafel“ des Roten Kreuzes Essenspakete abholen können. Vorzuweisen ist dabei nur der ukrainische Reisepass. Die Termine und Standorte findet man unter ukraine-info.ktn.gv.at sowie www.roteskreuz.at/kaernten/ich-brauche-hilfe/team-oesterreich-tafel.
Zur nochmaligen Ablauferklärung wiederholt Kurath zudem, dass Vertriebene, die in vom Landeskatastrophenschutz organisierten Notquartieren untergebracht sind, vor Ort in die Grundversorgung aufgenommen werden. So können sie in weiterer Folge nach Verfügbarkeit in ein vom Landesflüchtlingsreferat organisiertes Grundversorgungsquartier kommen. Privat untergebrachte Vertriebene müssen nach erfolgter Erstregistrierung telefonisch (050 536 33007) oder via E-Mail (abt13.flw@ktn.gv.at) Kontakt mit der Abteilung 13 (Flüchtlingswesen) aufnehmen. Es wird dann ein Termin vereinbart, bei dem die Aufnahme in die Grundversorgung abgewickelt wird. Zu diesem Termin mitzubringen sind ein Mietvertrag (unterschrieben vom Vermieter/von der Vermieterin, ohne dass dieser oder diese selbst mitkommen muss) und der ukrainische Pass. Pässe von Familienmitgliedern können auch mitgenommen werden, die Familienmitglieder müssen beim Termin im Flüchtlingsreferat nicht zwingend anwesend sein. Darum gebeten wird, dass man schon im Vorfeld mitteilt, in welchem Verwandtschaftsverhältnis man mit den Personen steht, deren Pässe man mitnimmt.
Informationen: ukraine-info.ktn.gv.at
Quelle: Land Kärnten