vonRedaktion International
APRIL 03, 2022
Aktuell wurden in Kärnten 1948 Vertriebene registriert – 39-köpfige ukrainische Nachwuchsfußballmannschaft ist seit gestern in Kärnten – Land sucht weiter Gasteltern für unbegleitete Kinder und Jugendliche – Privat untergebrachte Menschen aus der Ukraine sind aufgerufen, das Flüchtlingsreferat des Landes zu kontaktieren.
Jene 39 Minderjährigen, die gestern in Kärnten eintrafen, sind in der oben genannten Zahl nicht enthalten, da sie bereits in der Steiermark registriert wurden. Es handelt sich dabei um eine Nachwuchsfußballmannschaft, die mit dem Betreuerstab privat nach Österreich geflüchtet ist. „Die Kinder befinden sich in der Grundversorgung und sind in ständigem Kontakt mit ihren Eltern. Sie nehmen via Distance-Learning am Unterricht in ihrer Heimat teil“, berichtet Kurath.
Das Land Kärnten ist weiterhin auf der Suche nach Gasteltern, die unbegleitete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine aufnehmen wollen. Interessierte können sich unter gasteltern@ktn.gv.at melden. „Aktuell haben sich rund zwanzig Interessierte gemeldet. Die zuständige Abteilung prüft derzeit, ob die räumlichen und persönlichen Voraussetzung für eine Unterbringung gegeben sind“, informiert Kurath und verweist darauf, dass die Gasteltern zusätzlich zu einer Ausstattungspauschale auch eine monatliche Pauschale, die vom Alter des Kindes abhängig ist, erhalten.
Das Land verfügt derzeit über sechs Notquartiere für Vertriebene aus der Ukraine in verschiedenen Bezirken, in denen aktuell 290 Personen untergebracht sind. Hinzu kommen noch jene der Bundesbetreuungseinrichtung in Villach Langauen. Ein weiteres Quartier des Landes soll nächste Woche in Betrieb gehen. Die Vertriebenen werden in der Bundesbetreuungseinrichtung registriert und werden im Anschluss auf die Notquartiere des Landes aufgeteilt, wo ihren die Grundversorgung zusteht. „Personen die privat untergekommen sind, müssen in Kontakt mit dem Flüchtlingsreferat des Landes treten, um die Leistungen aus der Grundversorgung in Anspruch nehmen zu können“, sagt Kurath und verweist darauf, dass entgegen anderslautender Gerüchte die Vertriebenen aus der Ukraine keinen Anspruch auf Leistungen aus der Sozialhilfe haben.
Quelle: Land Kärnten