Innsbruck: Unterstützungserklärungen - Erster „langer Tag“

vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 20, 2024

Foto: Stadt Innsbruck

Das Meldeamt bleibt am 21. Februar länger offen

Um ihre Unterstützungserklärung für die Innsbrucker Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl zu unterschreiben, müssen Wahlberechtigte ins Meldeamt. Damit dies für möglichst viele Personen machbar ist, verlängert das Meldeamt an zwei Tagen die Öffnungszeiten: Am Mittwoch, 21. Februar, ist der erste Tag mit verlängerten Öffnungszeiten. Das Amt hat von 7.30 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Am Freitag, 01. März, bleibt es zusätzlich bis 17.00 Uhr offen. Unterstützungserklärungen können an diesen Tagen in den Zimmern 1.203 und 1.207 im Meldeamt, Rathaus, 1. Stock, abgegeben werden. In den zusätzlichen Randzeiten können ausschließlich die Unterschriften für die wahlwerbenden Gruppen geleistet werden.

Wer kann unterschreiben?

Jede wahlberechtigte Person darf eine Unterschrift leisten. Dafür muss sie persönlich erscheinen und einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Die Unterstützungserklärung wird unverzüglich ausgestellt und muss im Anschluss an die wahlwerbende Gruppe übermittelt werden. Wahlberechtigt sind alle UnionsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Innsbruck, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. (DG)

Quelle: Stadt Innsbruck

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