vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 02, 2023
Nächste Sitzung am 16. Februar 2023
Heute am Mittwoch, dem 1. Februar 2023, hat die Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderates zur Wien Energie ihre vierte Sitzung abgehalten. Geladen waren zwei Zeugen.
Als erster Zeuge zur Befragung durch die Kommission war Martin Krajcsir, Generaldirektor der Wiener Stadtwerke GmbH, geladen. Krajcsir wurde zu folgenden Themen befragt: Zuständigkeiten und Aufgabenteilung innerhalb der Wiener Stadtwerke; Ansprechpartner*innen und Kontakte zur Stadt Wien; Frequenz und Besetzung der Jour fixes mit dem Finanzstadtrat; System des Cashpoolings der Stadtwerke; Zeitpunkt der ersten Gespräche zu Liquiditätsanforderungen und Details zum Informationsfluss der daraus folgenden strategischen Überlegungen; Übermittlung der Unterlagen an die Stadt zur Anfrage der Unterstützung in der Höhe von 700 Mio. Euro; Kenntnisstand des Zeugen über den Notkompetenzakt und den darin enthaltenen Antragsentwurf; Situation eines geplanten Schutzschirmes für den Energiesektor; Gutachten der Wiener Stadtwerke zum Vorgehen in der Krisensituation; Übermittlung und Frequenz der Übermittlung von Daten der Stadtwerke an die Stadt Wien; Größenordnung der Liquidität; Details zur Antragstellung auf finanzielle Hilfe; Unterlagen und genauer Termine der Jour fixe im Juli 2022; Zeitpunkt der Übermittlung der Information über den Liquiditätsengpass und die Art der Information an den Aufsichtsrat; Planung eines Schutzschirms für bundesweite Energieversorgungsunternehmen; Höhe der Hinterlegung an Margin-Zahlungen und Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Kreditlinie; Finanzierungsansatz der Wiener Stadtwerke bei der Finanzierung der Margin-Zahlungen; Gutachten zum Handel der Wien Energie an der Strombörse; Zeitpunkt der Kenntnis über die Liquiditätsengpässe der Wien Energie; Kriterien der Bestellung von Aufsichtsräten; Kontakte des Zeugen zur Magistratsabteilung (MA) 5; Wahrnehmung des Zeugen zum Ablauf der Vergabe der zweiten Kredittranche; eventuelle Verluste durch die Abdeckungsgeschäfte; Zeitfenster für die Vergabe der ersten Kreditlinie in Notkompetenz im Juli 2022 durch die Stadt Wien; Berichtslinien an Finanzstadtrat oder Bürgermeister; Gründe für die Kreditbereitstellung durch die Stadt Wien; Möglichkeit eines höheren Bedarfs der Wien Energie an Krediten; Dringlichkeit eines bundesweiten Schutzschirms für Energieunternehmen; Art und Häufigkeit des Informationsflusses des Unternehmens an die politische Ebene; Wahrnehmung des Zeugen über mögliche Notizen von Anwesenden beim Jour fixe; Änderung der Veranlagungen nach Kriegsausbruch im Februar 2022; Höhe der Margin-Hinterlegungen an der Strombörse; Beteiligung der MA 5 bei Gesprächen mit kreditgebenden Banken; Nutzung der Zeit zwischen den beiden in Notkompetenz vergebenen Kreditsicherungen; Ablauf der Ziehung der ersten Kreditlinie in Notkompetenz; Einschätzung des Zeugen zur Risikoeinschätzung im Zeitraum März bis August 2022; Möglichkeit einer Einberufung einer Sonder-Generalversammlung der Wien Energie; Finanzierung der Wiener Stadtwerke; Ausschüttung des Bilanzgewinns der Stadtwerke 2020/21 an die Eigentümerin; Alternativen zum Handel an der Strombörse; Berichte über das Risikomanagement der Wien Energie.
Als zweiter Zeuge gab Wiens Magistratsdirektor Dietmar Griebler, bis Ende Juni 2022 Finanzdirektor der Stadt Wien und derzeit Aufsichtsratsvorsitzender der Wiener Stadtwerke, Antworten auf die Fragen der Kommission. Die Themen seiner Befragung waren: Kommunikationsfluss zwischen Stadt Wien und Wiener Stadtwerke; mögliche Anwesenheit des Zeugen bei den Jour fixes; Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Liquiditätsbedarfs der Wien Energie durch den Zeugen; Zeitpunkt der Information zu den Kreditlinien per Notkompetenz; Beweisantrag zur Kommunikation zwischen dem Zeugen und den Wiener Stadtwerken; Interne Revision im Magistrat und deren Prüfung der Eigentümerrechte der Wiener Stadtwerke; Wahrnehmung des Zeugen zum Wissenstand des Bürgermeisters zum Zeitpunkt der Ausübung der Notkompetenz; Sichtung eines Antragsentwurfs der MA 5 durch den Zeugen; Weitergabe von Informationen an den Bürgermeister durch den Zeugen; Wahrnehmung des Zeugen von Aufsichtsratsprotokollen der Stadtwerke an den Eigentümer; Besprechungen zwischen dem Zeugen und dem Bürgermeister über den Finanzbedarf der Stadtwerke oder die Liquidität der Wien Energie; Übermittlung eines Gutachtens an das Wiener Magistrat; Adressierung von Anfragen der Untersuchungskommission an den Wiener Magistrat; Wahrnehmung eines ständigen Berichtswesen zur Liquidität der Stadtwerke; Zuständigkeiten des Wiener Magistrat bei Anfragen der Untersuchungskommission; Zeitpunkt der erstmaligen Vorlage der Notkompetenz-Urkunde vor den Bürgermeister; Anzahl der Entscheidungen in Notkompetenz durch den Bürgermeister; mögliche Handlungspflichten aus der Tätigkeit des Zeugen als Aufsichtsratsvorsitzendem der Stadtwerke; Auswirkungen des Kriegsausbruchs in der Ukraine auf die Strategie der Wien Energie; Wahrnehmung für die Gründe über die Höhe der Kreditrichtlinie über die Summe von 700 Mio. Euro; Wissensstand des Zeugen im März 2022 über die Finanzierungserfordernisse der Stadtwerke durch die Stadt Wien; Wahrnehmung des Zeugen zur Prüfung des Kreditantrags durch den Verfassungsdienst; Genehmigungen von Notkompetenzen durch den Bürgermeister; Kontakte zwischen dem Zeugen und dem Bürgermeister am 15. Juli 2022; Wahrnehmung des Termins im Bundeskanzleramt im August 2022 durch den Zeugen; Lieferung von Unterlagen an die Untersuchungskommission über das Kreditansuchen; Informationsstand des Zeugen zum bundesweiten Schutzschirm für Energieunternehmen; Informationsanfragen des Bürgermeisters zwischen den beiden Kreditvergaben in Notkompetenz; Informationsstand des Zeugen bezüglich des Kreditrahmenvertrags der Stadtwerke; mögliche Gründe und Fristen für einen Umlaufbeschluss des Stadtsenates; Gründe für die Notwendigkeit für die Kreditvergabe per Notkompetenz durch den Bürgermeister; Vorhandensein eines magistratseigenes Risikomanagements; Entscheidungskompetenz des Magistrats; Versorgungssicherheit durch die Wien Energie; Gesprächsablauf zwischen Bund und Land Wien beim Termin im Bundeskanzleramt; Kooperation zwischen Bundesstaat und Bundesland; Expertise des Zeugen zur Abrufung der ersten Rate des Kreditrahmens; Notwendigkeit eines bundesweiten Schutzschirms für Energieunternehmen; Wahrnehmungen des Zeugen über die Einladungen zum Treffen im Bundeskanzleramt Ende August; Involvierung der MA 5 in die Kreditaufnahmen der Wien Energie; Versorgungssicherheit des Landes Wien für die eigenen Unternehmen.
Anschließend an die Befragungen wurde von der Untersuchungskommission über mehrere Beweisanträge abgestimmt.
Die nächste Sitzung der Untersuchungskommission des Gemeinderates findet voraussichtlich am Donnerstag, dem 16. Februar 2023 um 10.00 Uhr im Wiener Rathaus statt.
Quelle: Stadt Wien