vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 02, 2023
Nächste Sitzung am 16. März 2023
Heute am Mittwoch, dem 1. März 2023, hat die Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderates zur Wien Energie ihre sechste Sitzung abgehalten. Geladen waren drei Zeugen.
Als erster Zeuge zur Befragung durch die Kommission geladen war Christoph Maschek, Finanzdirektor der Stadt Wien und Leiter der Magistratsabteilung (MA) 5 sowie Aufsichtsratsmitglied der Wiener Stadtwerke. Er antwortete auf Fragen zu folgenden Themen: Zuständigkeiten in der MA 5 in Bezug auf die Wiener Stadtwerke; Informationsfluss zwischen MA 5 und Wiener Stadtwerken; Rolle des Zeugen bei Vergabe der Kreditlinie per Notkompetenz; Ablauf der zweiten Notkompetenz-Tranche im August 2022; Wahrnehmung des Zeugen zu Einflussversuchen seitens der Politik; Ablauf der Erstellung der Quartals- und Jahresberichte der Wiener Stadtwerke sowie das Aktenmanagement in der MA 5; Art und Häufigkeit der Übermittlung von Bilanzzahlen der Wiener Stadtwerke an die MA 5; Wahrnehmung des Zeugen zur möglichen Einbindung des Finanzstadtrats bei Ausübung der Notkompetenz; Art des Informationsflusses an den Bürgermeister; Zustandekommen der Höhe der Notkompetenz; Übermittlung und Unterfertigung des Kreditrahmenvertrags der Wiener Stadtwerke an die MA 5; Informationsfluss zur Abberufung von 350 Millionen Euro für die Wien Energie; Risikoabschätzung zur Höhe von Margin-Zahlungen an der Energiebörse; Ansprechperson im Büro des Finanzstadtrates; möglicher vertiefter Austausch zwischen MA 5 und Wiener Stadtwerke nach dem 15. Juli 2022; Konzeption des Kreditrahmenvertrags zwischen MA 5 und Wiener Stadtwerke; Höhe der Zinssätze und der Bereitstellungsgebühr für den Kreditrahmenvertrag; Ablauf und Dauer einer ordentlichen Kreditvergabe sowie einer durch Notkompetenz; Gründe für die Kreditanfrage seitens der Stadt beim Bund; Einschätzung des Risikomanagements und des Geschäftsmodells der Wien Energie durch den Zeugen bzw. die MA 5; Teilnahme des Zeugen bei einer Sitzung bei den Wiener Stadtwerken am 28. August 2022; Zeitpunkt der Informationsübermittlung über den Bundeskreditrahmen an den Zeugen; Höhe der Liquidität der Stadt Wien und möglicher Refinanzierungsbedarf der Stadt; vertiefender Prüfungsprozess der Wiener Stadtwerke durch die MA 5 ab Juli 2022; Bonität der Wien Energie und der Wiener Stadtwerke; Informationszeitpunkt über die Notkompetenz an den Gemeinderat und den Gemeinderatsausschuss für Finanzen; Gültigkeit der Notkompetenz bei Eigen- oder Fremdkreditgeschäften; Überprüfungen der Wiener Stadtwerke durch die MA 5; zeitlicher Ablauf für Vorschlag und Entscheidung über die Kreditrahmenvergabe mittels Notkompetenz; Laufzeit des Kreditrahmenvertrages; Rolle des Finanzdirektors im Aufsichtsrat der Wiener Stadtwerke sowie der Vorgang der Bestellung von Aufsichtsräten.
Als zweiter Zeuge gab Gerhard Mörtl von der Magistratsabteilung 5 Antworten auf die Fragen der Kommission. Er erteilte Auskunft zu folgenden Angelegenheiten: Reaktion und Tätigwerden nach der Kontaktaufnahme durch die Wiener Stadtwerke; Zuständigkeiten und Funktionen innerhalb der MA 5; inhaltliche Details zu den von den Wiener Stadtwerken versandten Mails; Zustandekommen des Antrags in Höhe von 700 Millionen Euro; von den Stadtwerken übermittelte Informationen zur Vorbereitung der Notkompetenz; Verbleib der Controlling-Unterlagen; Durchführung der Gespräche mit den Stadtwerken; Informationsfluss zwischen MA 5 und Wiener Stadtwerke; Schilderung der Vorgänge nach dem 23. August 2022; Einschätzung zur Finanzierungsübersicht der Wien Energie; Einschätzung zur Liquiditätsstützung der Wiener Stadtwerke; Nachfrage nach Belegen über den Kreditrahmenvertrag hinaus; Kontakte mit Bürgermeister und Finanzstadtrat; Kenntnis über das Handbuch der Wien Energie; Vorzeichen über Unregelmäßigkeiten auf dem Energiemarkt; Grund für den alternativen Begriff Notkompetenz von Beginn der Krisenkommunikation an; Änderungen in den Notkompetenzanträgen; Schutzschirm als Thema innerhalb der MA 5; Wahrnehmung des zu erwartenden Risikos; Beteiligungsmanagement der Wiener Stadtwerke; internes Risikomanagement; Kommunikationsverlauf in der Krisensituation; Häufigkeit von Notkompetenzen in Milliardenhöhe; Beliebigkeit von Fördersummen; Erhalt von Protokollen von Aufsichtsratssitzungen der Wiener Stadtwerke; Versorgungssicherheit als Argument für die Notfinanzierung; Vermerk von telefonischen Besprechungen in Akten; Stellungnahme zu inhaltlichen Details eines internen Mails; Zustandekommen der Höhe der Kreditsumme; Ablauf der Zurverfügungstellung der Notkompetenz; Zuständigkeiten bei der Stadt Wien bezüglich Liquiditätszusicherungen für Tochterunternehmen; Details zur Antragstellung von Notkompetenzen; Unterschiede zwischen der Notkompetenz des Stadtsenates und der des Bürgermeisters; zeitlicher Ablauf des Abschlusses des Kreditrahmenvertrags; Zustandekommen der Finanzierung; übliche Reihenfolge bei der Unterfertigung von Kreditrahmenverträgen; Erwartungshaltung des Zeugen zu einer zweiten Notkompetenz nach Bereitstellung der ersten; genauer Ablauf der Unterfertigung des Kreditrahmenvertrages; Kriterien zur Auswahl von Aufsichtsräten.
Der dritte Zeuge war der ehemalige Magistratsdirektor Erich Hechtner, auch Mitglied des Aufsichtsrats der Wiener Stadtwerke von 2012 bis April 2022. Die Fragen der Kommission an den Zeugen betrafen folgende Themen: Häufigkeit des Einsatzes einer Notkompetenz des Bürgermeisters während der Dienstzeit des Zeugen sowie deren monetäre Höhen; Möglichkeit der Einberufung eines Gemeinderats während der Sommermonate; Involvierung des Zeugen in die Vorgänge rund um den erhöhten Liquiditätsbedarf der Wien Energie; Umfang der Tätigkeit des Zeugen bezüglich Wiener Stadtwerke während seiner Dienstzeit als Magistratsdirektor; Rolle des Zeugen bei der Vorbereitung der Notkompetenz; Wahrnehmung des Zeugen zu Berichten über die Wien Energie im Jahr 2021; Informationsgespräche über die Wien Energie mit der politischen Ebene zum Thema Schutzschirm für Energieversorger; Notwendigkeit der Ziehung der Notkompetenz; Ablauf und Häufigkeit des Kommunikationsaustausches zwischen Bürgermeister und dem Zeugen; mögliche Weisungen an die Leitung der MA 5; Umgang mit Akten zur Notkompetenz durch den Bürgermeister; Doppelrolle des Zeugen als Magistratsdirektor und Aufsichtsratsmitglied bei den Wiener Stadtwerken; Übermittlung von Risikoeinschätzungen an die Eigentümerin; Einschätzung des Zeugen zu den Unterschieden zwischen der Notkompetenz des Stadtsenates und der des Bürgermeisters; Thematik Wien Energie bei der dienstlichen Übergabe an den Nachfolger als Magistratsdirektor; Zweck der Umwandlung der Wiener Stadtwerke in eine GmbH und die damit verbundene Strategie der Eigentümerin; Zweck der Trading-Strategie der Wien Energie; Zustandekommen von Umlaufbeschlüssen im Stadtsenat.
Anschließend an die Befragungen wurde von der Untersuchungskommission über mehrere Beweisanträge abgestimmt.
Die nächste Sitzung der Untersuchungskommission des Gemeinderates findet voraussichtlich am Donnerstag, dem 16. März 2023 um 10.00 Uhr im Wiener Rathaus statt.
Sitzungsprotokolle auf www.wien.gv.at
Die Protokolle der Sitzungen sind unter https://www.wien.gv.at/mdb/uk/wienenergie/ abrufbar und werden damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Wortprotokoll der heutigen Sitzung ist in Kürze dort zu lesen.
Quelle: Stadt Wien