Wien: Untersuchungskommissionen in Wien - SPÖ, NEOS und Grüne planen Reform

vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 16, 2021

Wien

Kontroll- und Minderheitenrechte der Opposition gestärkt

Die Kontrollgremien des Wiener Landtages und Gemeinderats werden reformiert. Darauf haben sich die Regierungsparteien SPÖ und NEOS sowie die Grünen geeinigt. Die Gemeinderäte Kurt Stürzenbecher (SPÖ), Jörg Konrad (NEOS) und David Ellensohn (Grüne) haben heute, Donnerstag, das gemeinsame Papier den Medien im Rathaus präsentiert.

„Die Reform des Untersuchungsausschusses und der Untersuchungskommission, die nach jahrelanger Diskussion in Wien nun in der Fortschrittskoalition endlich umgesetzt wird, ist ein demokratiepolitischer Meilenstein“, sagte Gemeinderat Konrad, der für NEOS die überparteilichen Verhandlungen geführt hatte. „Heute ist ein guter Tag für mehr Transparenz und mehr Kontrolle.“

„Die richtungsweisende Reform unserer Untersuchungsorgane bringt mehr Kontrollrechte, ein Mehr an Minderheitsrechten, Effizienz und Transparenz. Damit stärken wir die demokratischen Strukturen unserer Stadt“, zeigte sich auch Gemeinderat Stürzenbecher über das Verhandlungsergebnis erfreut. Er fasste die Einigung der beiden Regierungsparteien und der Grünen unter dem Motto „Macht schafft Kontrolle“ zusammen.

„Die Stärkung der Kontroll- und Minderheitenrechte war uns daher immer ein zentrales Anliegen, für das wir uns auch in den letzten zehn Jahren stark gemacht haben. Es ist uns immer wieder gelungen, diese Rechte Schritt für Schritt auszuweiten und deswegen haben wir auch bei dieser Reform über die Parteigrenzen hinweg mitgearbeitet“, erläuterte Gemeinderat Ellensohn. Mit der Zweidrittel-Mehrheit durch die Stimmen werde sichergestellt, „dass es in Gemeinderat und Landtag nicht zwei verschiedene Settings“ für die Kontrollgremien der Stadt gebe, so Ellensohn.

Die wichtigsten Neuerungen der Reform Bisher brauchte es 30 der 100 Wiener MandatarInnen, um eine U-Kommission oder einen U-Ausschuss einzusetzen; künftig genügen dafür 25 Stimmen. Um ZeugInnen zu laden oder um ergänzende Beweismittel anzufordern, war bisher ein Mehrheitsbeschluss in der U-Kommission nötig. Künftig genügt auch hier ein Viertel der Abgeordneten-Stimmen. Künftig kann eine U-Kommission, wenn nötig, mit 25 Stimmen über die bisher gültige Dauer von zwölf Monaten um drei Monate weitere verlängert werden. Das gilt auch für Untersuchungsausschüsse des Landtags. Jede im Stadtparlament vertretene Partei soll zudem zumindest einen Sitz in dem Gremium erhalten, bisher bestand das Kotrollgremium immer aus 18 MandatarInnen. Der Vorsitz ist nur aktiven oder im Ruhestand befindlichen RichterInnen vorbehalten. Ebenso übernehmen drei RichterInnen gemeinsam die Funktion eines Schiedsgremiums, das über strittige Fragen bei der Verfahrensführung entscheidet. Ebenfalls neu ist eine Regelung der Verfahrenshilfe sowie die Ausweitung des Untersuchungszeitraums von 8 auf 10 Jahre.

Der Reformvorschlag soll bereits in der nächsten Landtagssitzung am kommenden Donnerstag, 23. September 2021, per Initiativantrag zur Abstimmung eingebracht werden. (Schluss) nic

Quelle: Stadt Wien

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