vonLauber Matthias
APRIL 09, 2025
WELS/SEEWALCHEN AM ATTERSEE. Am Landesgericht Wels ist am Mittwoch im aufsehenerregenden Prozess um verschickte Hassnachrichten ein Urteil gefallen. Der Angeklagte wurde freigesprochen. Am 26. März 2024 startete am Landesgericht Wels unter sehr großem Medieninteresse der Prozess gegen einen 61-jährigen Deutschen, welcher sich wegen versendeter Hassnachrichten gegen eine Ärztin - die später Suizid beging - vor Gericht verantworten musste. Dem 61-jährigen deutschen Staatsbürger wurde vorgeworfen, eine Ärztin aus Seewalchen am Attersee (Bezirk Vöcklabruck) zwischen Februar und Juli 2022 per E-Mail sowie via Twitter - das Soziale Netzwerk heißt mittlerweile X - gefährlich bedroht zu haben. Die Ärztin hat sich dann in der Nacht von 28. auf den 29. Juli 2022 in ihrer Ordination in Seewalchen am Attersee das Leben genommen. Beim Prozess am Landesgericht Wels wurde der Angeklagte am vierten Prozesstag nach rund eineinhalbstündiger Beratung der Richterin und den beiden Schöffen von nun vom Vorwurf der gefährlichen Drohung mit Suizidfolge freigesprochen. Die "Suizidfolge" sei für die Richterin der entscheidene Punkt gewesen, die laut Urteil für den Angeklagten nicht offensichtlich erkennbar gewesen sei. Dass für den in Deutschland lebenden Angeklagten die österreichische Justiz überhaupt zuständig sei, lag am Vorwurf der "gefährlichen Drohung mit Suizidfolge". Der Straftatbestand der einfachen "gefährlichen Drohung" falle in die Zuständigkeit der deutschen Behörden, wo die Generalstaatsanwaltschaft München das Verfahren - unter Verweis auf das noch offene Verfahren in Wels - vorläufig eingestellt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Quelle: www.laumat.at