vonRedaktion Salzburg
APRIL 15, 2023
LH Doskozil: „Die vom Bund beschlossenen Übergangsbestimmungen bis 2040 sind inakzeptabel, das Land setzt sich daher für ein möglichst rasches Verbot ein“
Die Burgenländische Landesregierung wird in der kommenden Woche mittels Regierungsbeschluss neuerlich eine Verfassungsbeschwerde betreffend Vollspaltenböden in der Schweinehaltung beim Verfassungsgerichtshof beantragen. Bereits im Vorjahr brachte das Land ein entsprechendes Normprüfungsverfahren ein. „Die Bundesregierung hat dieses jedoch mit einer höchst fragwürdigen Gesetzesänderung unterlaufen. Die im Vorjahr vom Bund beschlossenen Übergangsbestimmungen bei Vollspaltenböden-Haltung sehen zwar ein Verbot vor, endgültig soll dieses jedoch erst 2040 in Kraft treten. Das ist im Sinne des Tierwohles vollkommen inakzeptabel. Das Land Burgenland wird deshalb neuerlich eine Verfassungsbeschwerde beim VfGH einbringen und sich für ein möglichst rasches Verbot einsetzen. Ich werde nicht zulassen, dass die ÖVP-geführte Bundesregierung beim Tierschutz auf der Bremse steht“, betont LH Hans Peter Doskozil.
Das Land Burgenland erneuert damit seinen Normprüfungsantrag vor dem Verfassungsgerichtshof. Bekämpft wird insbesondere die Übergangsfrist, die es erlaubt, Schweine bis zumindest 1.1.2040 auch ohne die für das Wohl der Tiere notwendige Einstreu von Stroh auf perforierten Betonböden zu halten. „Eine Übergangsfrist von 17 Jahren, die diese Gesetzesänderung vorsieht, können wir nicht akzeptieren. Tierwohl kann nicht Jahrzehnte warten. Aus diesem Grund wollen wir ein sofortiges Verbot dieser tierfeindlichen Haltungsmethode erwirken“, so Doskozil weiter.
Die Mehrheit der Schweine in Österreich wird auf vollständig perforierten Böden aus Beton, sogenannten Vollspaltenböden, gehalten. Diese Haltung ist als nicht artgerecht bereits in mehreren Ländern der EU verboten. Im März 2022 hat das Land Burgenland einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof auf Verbot dieser umstrittenen Tierhaltung eingebracht. In einer ersten Reaktion hat die Bundesregierung die Haltung auf Vollspaltenböden verboten, um der drohenden Niederlage vor dem VfGH zu entkommen. Aufgrund dieser Gesetzesänderung musste der VfGH den Antrag der Burgenländischen Landesregierung zurückweisen.
Quelle: Land Burgenland