vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 03, 2021
Mit 1.10.2021 wird in der Steiermark das Kontaktpersonenmanagement vereinfacht
Graz (1. Oktober 2021).- In einer gemeinsamen Sitzung von Vertretern der Gesundheitsbehörden seitens des Landes und der Bezirkshauptmannschaften sowie der Bildungsdirektion wurde unter Vorsitz von Gesundheits- und Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß eine Vereinfachung im Kontaktpersonenmanagement festgelegt.
„Die Überarbeitung und damit einhergehende Erleichterung soll nicht nur Transparenz und Vereinfachung herbeiführen, sie wird Gesundheitsbehörden sowie Schulen, die bisher viel Mühe hatten, auch zusätzlich entlasten“, zeigt sich Landesrätin Juliane Bogner-Strauß überzeugt.
Im Detail:
Abgesondert werden künftig grundsätzlich nur noch Verdachtsfälle, Erkrankungsfälle sowie Kontaktpersonen der Kategorie eins (K I), die nicht geimpft/genesen oder Personen mit Nachweis von neutralisierenden Antikörpern sind bzw. keinen ausreichend geschützten Kontakt hatten.Alle Geimpften/Genesenen/Personen mit Nachweis von neutralisierenden Antikörpern oder geschütztem Kontakt, die einen Kategorie I-Kontakt (enger Kontakt) hatten, werden zu Kontaktpersonen der Kategorie zwei (K II) herabgestuft und erhalten – in der Regel – ein Infoschreiben, außer sie arbeiten/leben im Bereich einer vulnerablen Personengruppe oder es liegt ein fachlich begründeter Ausnahmefall vor. In diesen Fällen kann es angezeigt sein, eine Verkehrsbeschränkung zu verhängen, die beispielsweise das Aufsuchen des Arbeitsortes untersagt.Alle originären Kontaktpersonen der Kategorie zwei erhalten fortan grundsätzlich ein Infoschreiben und nur in fachlich begründeten Ausnahmenfällen eine Verkehrsbeschränkung per Bescheid.
Diese Information wurde auch den Gesundheitsbehörden in den Bezirkshauptmannschaften und den Epidemieärztinnen und -ärzten übermittelt.
Quelle: Land Steiermark