vonRedaktion Salzburg
AUGUST 19, 2021
Der 22-Jährige stimmte bei der Kontrolle einem freiwilligen Urintest zu. Die erste Probe verfälschte der Proband durch zweimaliges hineinspucken (verdünnen der Probe). Die zweite Probe hatte eher ein wässriges Aussehen und war eiskalt. Es musste daher auch bei der zweiten Probe davon ausgegangen werden, dass diese manipuliert wurde oder nicht vom Probanden stammt oder bereits zuvor mitgeführt wurde. Der Urintest konnte somit nicht durchgeführt werden. Im Zuge der klinischen Untersuchung auf der Polizeiinspektion konnte eine Fahruntauglichkeit aufgrund von Suchtgift und Krankheit festgestellt werden. Dem Probanden wurde Blut abgenommen. Dem 22-Jährigen wurde weiters der Führerschein vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Der Sachverhalt wird bei der BH Linz-Land zur Anzeige gebracht. Die strafrechtliche Komponente hinsichtlich des Verfälschens der Urinprobe wir noch abgeklärt.
Quelle: LPD Oberösterreich