vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 08, 2021
Am 07. Oktober 2021, wurde nachmittags auf der B 1 bei Neumarkt ein Fahrzeuglenker aufgrund einer eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitung durch eine Zivilstreife der Salzburger Landesverkehrsabteilung angehalten. Der 38-jährige Einheimische fuhr mit dem PKW anstatt der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mit einer gemessenen Fahrgeschwindigkeit von 125km/h und anschließend im Bereich der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, mit gemessenen 169 km/h. Dem Lenker wurde an Ort und Stelle der Führerschein vorläufig abgenommen.
Am Vormittag des 07. Oktober 2021 fiel einer Zivilstreife der Autobahnpolizei Anif ein PKW auf Grund seiner schnellen Fahrweise auf der A1 in Fahrtrichtung Wien auf Höhe Salzburg/Nord auf. Hier erreichte der 40-jährige Lenker eine Höchstgeschwindigkeit von 157km/h bei erlaubten 80 km/h IGL. Bei der Abfahrt Wallersee konnte das Fahrzeug angehalten und eine Kontrolle durchgeführt werden. Hierbei gab der Lenker an, einen dringenden Termin bei seiner Baustelle zu Hause zu haben. Der Führerschein konnte vor Ort nicht abgenommen werden da dieser nicht mitgeführt wurde. Ihm droht ein Führerscheinentzungsverfahren.
Darauf folgend fiel der Zivilstreife bei Thalgau ein dunkler BMW auf, der die A1 in Richtung Wien befuhr. Bei der Anhaltung gab der Lenker vorerst eine falsche Identität an. Eine Führerscheinabfrage ergab, dass es sich um einen 21-jährigen Salzburger handelt. Der Lenker gab danach sofort zu, aktuell keinen Führerschein zu besitzen. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und über die Anzeigenerstattung in Kenntnis gesetzt. Ein durchgeführter Drogenurintest verlief negativ.
Am Nachmittag fiel der Zivilstreife noch ein PKW mit deutschem Kennzeichen auf, da der Lenker ohne Freisprechvorrichtung telefonierte. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle konnte bei dem 46-jährigen deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Der anschließend durchgeführte Alkomattest beim Lenker aus dem benachbarten Bayern ergab einen relevanten Messwert von 0,72 Promille.
Alle Lenker müssen wegen diverser Übertretungen mit Anzeigen bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden rechnen.
Quelle: LPD Salzburg