vonRedaktion Salzburg
SEPTEMBER 02, 2024
Vorfallszeit: 06. – 07.08.2024 und 28.08. – 29.08.2024
Die Landesverkehrsabteilung Wien (LVA) führt gemeinsam mit einem sogenannten Schnellrichter, einem rechtskundigen Beamten des Verkehrsamtes der Landespolizeidirektion Wien, sowie der Gruppe Sofortmaßnahmen regelmäßig Verkehrsschwerpunktkontrollen im gesamten Wiener Stadtgebiet mit Hauptaugenmerk auf Taxilenker durch. Zum Teil finden diese auch mit der Finanzpolizei sowie dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) statt.
Ziel dieser Schwerpunkte ist die Eindämmung von illegal beschäftigten oder nicht angemeldeten Taxifahrern sowie die Vollziehung von eventuell bestehenden offenen Strafen der jeweiligen Taxilenker- bzw. betreiber. Diese Vollziehung erfolgt entweder durch Bezahlung der offenen Strafen bis hin zur Beschlagnahme bzw. Pfändung des Kraftfahrzeuges selbst. Ebenso liegt das Augenmerk auf Taxifahrer, welche gar keine Berechtigung (Taxiausweis) besitzen und trotzdem als Taxifahrer unterwegs sind.
Durch die Finanzpolizei werden offene Forderungen des Finanzamtes geprüft und das BEV kontrolliert die verwendeten Taxameter auf deren Eichung bzw. auf eine eventuelle Manipulation.
Außerdem wird die ordnungsmäße Kleidung der Taxilenker, die vollständige Ausrüstung gemäß der Wiener Landesbetriebsordnung als auch eine Kontrolle gemäß dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kontrolliert. Dabei wird unter anderem überprüft, ob der Lenker angemeldet und versichert ist, welchen Arbeitszeiten und –bedingungen dieser unterliegt und ob Sozialversicherungsbeiträge beglichen wurden. Etwaige Missstände werden durch den Magistrat beanstandet.
Die Beamten der LVA kontrollieren weiters die Fahrtüchtigkeit der Taxilenker in Bezug auf Missbrauch durch Alkohol oder Suchtmittel bzw. Übermüdung. Sehr viele Übertretungen können vor Ort durch den Schnellrichter mittels Strafverfügung abgehandelt werden.
In den Abend- bzw. Nachtstunden des 06.08. und des 28.08.2024 fanden zum wiederholten Male solche Schwerpunktkontrollen statt. Dabei wurde festgestellt, dass drei Taxilenker ohne bzw. ohne gültigen Taxilenkerausweis unterwegs waren. Des Weiteren wurden insgesamt 38 Taxilenker wegen diverser Delikte angezeigt, davon wurden 13 Übertretungen nach der Betriebsordnung bzw. Landesbetriebsordnung gleich an Ort und Stelle vom Schnellrichter geahndet. Drei Taxis wurden vom BEV stillgelegt, da der Verdacht einer Manipulation des Taxameters bestand.
Im Zuge der Schwerpunktaktion wurden neben den Taxilenkern auch andere Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Ein Fahrradfahrer war alkoholisiert (1,3 ‰) und ein Fahrzeuglenker vermutlich durch Suchtgift beeinträchtigt. Er verweigerte die Untersuchung. Weiters hatte dieser keine gültige Lenkberechtigung. Darüber hinaus wurden vier Geschwindigkeitsübertretungen und vier Rotlichtmissachtungen mittels Anzeigen oder Organmandaten beanstandet bzw. ebenfalls durch den Schnellrichter geahndet.
"Durch regelmäßige Verkehrsschwerpunktkontrollen in enger Zusammenarbeit mit der Wiener Taxi-Innung stellt die Wiener Polizei sicher, dass nur ordnungsgemäß registrierte und zugelassene Taxilenker unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Wiener Stadtgebiet unterwegs sind und Personen befördern. Illegale Praktiken haben keinen Platz – zum Schutz der Fahrgäste und der ehrlichen Taxilenker", so der Leiter der Landesverkehrsabteilung Wien, Generalmajor Thomas Losko.
"Die Wiener Taxi-Innung ist stets bemüht, den Fahrgästen das höchste Maß an Zuverlässigkeit, Sicherheit und Komfort zu bieten", sagt Leopold Kautzner, Obmann der Wiener Taxis. "Der weitaus größte Teil der Wiener Taxi-Unternehmer leistet hervorragende Arbeit, doch leider gibt es ein paar schwarze Schafe, die sich nicht an geltende Regeln halten. Ich danke der Wiener Polizei für die gute Zusammenarbeit und die tatkräftige Unterstützung, jene aus dem Verkehr zu ziehen, die das Vertrauen der Fahrgäste missbrauchen und die dem Ruf ihrer vorbildlichen Kollegen schaden."
Fahrgastrechte und QR-Codes
Um die bereits hohe Qualität der Wiener Taxiunternehmen weiter zu steigern und mehr Bewusstsein bei den Kunden zu schaffen, ist seit 1. Juli gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Taxis Informationen mit den Fahrgastrechten und den Pflichten der Lenker anbieten. Dies geschieht sowohl über Info-Karten als auch über QR-Codes, die in den Fahrzeugen angebracht sind.
Darüber hinaus hat die Taxi-Innung ein Bewertungssystem eingeführt. Wer den QR-Code scannt, kann auch für die Fahrt, den Fahrer bzw. die Fahrerin und das Fahrzeug ein bis fünf Sterne vergeben. Neben dem QR-Code kann aber auch weiterhin Feedback über www.taxifeedback.at abgegeben werden.
Quelle: LPD Wien