vonRedaktion Salzburg
JUNI 04, 2023
Von 3. auf 4. Juni führten Polizisten im gesamten Bundesland Verkehrssicherheitskontrollen mit dem Schwerpunkt Alkohol- und Drogenkontrollen sowie Kontrolle der Tuningszene durch.
Laut Ankündigung eines Tuningtreffens sollten mehrere hundert Fahrzeuge in der Stadt Salzburg zusammentreffen. An verschiedenen Treffpunkten konnten einige Pkw Lenker durch die Polizisten kontrolliert werden. Insgesamt wurden 13 Pkws der Landesregierung vorgeführt und bei vier Fahrzeugen auf Grund der schweren Mängel die Kennzeichen an Ort und Stelle abgenommen. Die Techniker der Prüfstelle stellten 46 Delikte fest. Durch das gemeinsame Agieren und der gezielt angesetzten Kontrollen der Kräfte, konnten die Treffen der Tuningszene rasch aufgelöst werden. Insgesamt waren ca. 100 Fahrzeuge beteiligt.
In der Stadt konnte ein 23-jähriger Salzburger und auf der A10 ein 24-jähriger Tennengauer unter Suchtmittelbeeinträchtigung aus dem Verkehr gezogen werden. Bei beiden stellte die Amtsärztin eine Fahruntauglichkeit fest. Die Führerscheine nahmen die Polizisten vorläufig ab. Ein 20-jähriger führerscheinloser Pinzgauer wirkte bei der Kontrolle auf der A10 sehr nervös und angespannt. Beeinträchtigung wurde bei dem Mann keine festgestellt. Dem Pinzgauer wurde die Weiterfahrt untersagt.
In St. Johann mussten zwei Führerscheine aufgrund einer Alkoholisierung von 0,82 Promille abgenommen werden. Einem 19-jährigen Fahrzeuglenker untersagten die Beamten die Weiterfahrt, da dieser keine gültige Lenkberechtigung besitzt und mit 0,5 Promille am Steuer saß. Auch ein Probeführerscheinbesitzer wird angezeigt, da er mit 0,46 Promille einen Pkw im Pongau lenkte.
Im Lungau kam es bei den Kontrollen zu vier Führerscheinabnahmen. Der höchste Wert bei einem Lenker betrug 2,76 Promille.
Im Bezirk Hallein und Salzburg Stadt führten die Polizisten der Landesverkehrsabteilung Geschwindigkeitsmessungen durch. Neun Fahrzeuge überschritten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h.
Zwei Motorradlenker aus Salzburg waren bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit 110 bzw. 112 km/h unterwegs. Ein Führerscheinentzugsverfahren wird eingeleitet werden.
Alle Lenker werden bei der zuständigen Behörde angezeigt.
Quelle: LPD Salzburg