Villach: Verkehrsunfall bei Anhaltung - Polizist und Lenker verletzt

vonRedaktion Salzburg
AUGUST 25, 2023

Symbolbild
© Pressefoto Scharinger

Am 24.08.2023 gegen 21:00 Uhr lenkte eine 78-jährige Frau aus Deutschland ihren PKW in Villach auf der Vassacher Straße von Süden kommend in Richtung Norden. Die 78-Jährige ordnete ihren PKW auf einer dort befindlichen Abbiegespur ein, um nach links in Richtung B100 (Richtung Weißenstein) abzubiegen. Am Beifahrersitz befand sich ihre 55-jährige Tochter. Zur gleichen Zeit lenkte ein 80-jähriger Villacher seinen PKW ebenfalls von Süden kommend in Richtung Norden in gerader Richtung, um Richtung B94 zu fahren. Zu diesem Zeitpunkt führten Beamten des Stadtpolizeikommandos Villach auf Höhe der Bushaltestelle "Lindenweg" Verkehrskontrollen durch. Ein dort befindlicher 59-jähriger Polizeibeamter signalisierte dem 80-jährigen Villacher mittels Taschenlampe und aufgesetztem Anhaltekelgel ein Anhaltezeichen, um seinen PKW in die Bushaltestelle zu fahren. Dieses Anhaltezeichen nahm auch die 78-jährige Deutsche wahr und meinte, dass dieses Anhaltezeichen ihr gelten würde. Daraufhin lenkte sie ihren PKW vom Linksabbiegestreifen nach rechts zur dortigen Bushaltestelle. Dabei dürfte sie den PKW des 80-Jährigen übersehen haben und es kam zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Aufgrund des Zusammenstoßes der beiden Fahrzeuge wurde der 59-jährige Beamte vom Fahrzeug des 80-Jährigen erfasst und dabei leicht verletzt. Durch die Kollision dürfte die 78-Jährige das Bremspedal mit dem Gaspedal verwechselt haben und beschleunigte daher ihr Fahrzeug, welches in weiterer Folge über den dortigen Gehsteig fuhr. Dabei erfasste sie einen am Gehsteig stehenden 31-jährigen Polizeibeamten mit der Fahrzeugfront. Der Beamte wurde über die Motorhaube des Fahrzeugs nach links geschleudert und bleib verletzt am angrenzenden Grünstreifen liegen. Der 31-jährige Polizeibeamte wurde nach Erstversorgung vor Ort mit Verletzungen unbestimmten Grades ins Landeskrankenhaus Villach eingeliefert. An beiden Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden.

Quelle: LPD Kärnten

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