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DEZEMBER 15, 2020
Lörrach. Weil am Rhein.Rheinfelden (ots) - Im Bereich des Hauptzollamts Lörrach nur Zollamt Weil am Rhein-Autobahn rund um die Uhr geöffnet
Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in der Bundesrepublik Deutschland haben die Bundes- und die Landesregierungen ab 16. Dezember 2020 einen Lockdown beschlossen, der eine weitgehende Schließung des Einzelhandels vorsieht. Bereits seit 12. Dezember gilt zudem in ganz Baden-Württemberg eine Ausgangsbeschränkung bei Nacht in der Zeit von 20:00 Uhr bis 5:00 Uhr. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist in dieser Zeit nur mit triftigem Grund möglich.
Das Ende der Öffnungszeiten der Serviceschalter zur Erteilung der Ausfuhr- und Abnehmerbestätigungen für Privatpersonen zu Umsatzsteuerzwecken - Ausfuhrkassenzettel - an den Grenzübergängen zur Schweiz wird deshalb an den täglichen zeitlichen Beginn der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen angepasst. Im gesamten Bezirk des Hautzollamts Lörrach schließen die Schalter an den Grenzzollstellen ab 16. Dezember somit spätestens um 20:00 Uhr. Ausgenommen hiervon ist ausschließlich das Zollamt Weil am Rhein-Autobahn, welches nach wie vor rund um die Uhr besetzt sein wird. Die Maßnahme gilt zunächst bis 10. Januar 2021. Für den Bereich des Hauptzollamts Singen gelten entsprechende Regelungen.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Lörrach, übermittelt durch news aktuell