vonRedaktion International
OKTOBER 04, 2022
Bürgerfreundliche Abendöffnung im Oktober
Um für möglichst viele die Möglichkeit zu schaffen, ihre Amtsgeschäfte zu erledigen, bietet das Innsbrucker Melde- und Einwohnerwesen am Dienstag, 4. Oktober, und am Donnerstag, 6. Oktober, wieder verlängerte Öffnungszeiten an. An diesen Tagen kann die Wohnsitzmeldung im Stadtmagistrat Innsbruck ohne Termin bis 20.00 Uhr vorgenommen werden.
Dabei gibt es zum Beispiel die Möglichkeit seinen Hauptwohnsitz in Innsbruck anzumelden, um damit die Anspruchsberechtigung für einige städtische Vorteile zu erhalten: Wer sich für Innsbruck als Hauptwohnsitz entscheidet, kann beispielsweise um Mietzinsbeihilfe oder eine AnwohnerInnenparkkarte ansuchen. Wer schon weiter vorausplant, kann sich für eine städtische Wohnung anmelden. Darüber hinaus hat man bei Hauptwohnsitzmeldung das Recht, bei Gemeinderatswahlen und Wahlen auf europäischer Ebene seine Stimme abzugeben.
Allgemeine Informationen unter www.innsbruck.gv.at Bauen | Wohnen, Wohnen, Wohnsitzmeldung. KR/AS
Quelle: Stadt Innsbruck