Salzburg: Verordnung für Maßnahmengebiet „Wolf“ tritt in Kraft

vonRedaktion International
AUGUST 20, 2021

Wolf - Symbolbild
© raincarnation40, pixabay.com

Regierung einigte sich auf mögliche Entnahme von „Problemwölfen“ / Strenge Voraussetzungen festgehalten

(LK) Die Verordnung des Landes Salzburg im Umgang mit klar definierten „Problemwölfen“ ist ab morgen in Kraft. Die Landesregierung hatte sich darauf im Juli geeinigt. Grund dafür war das lange dauernde Bescheidverfahren, das sich als ungeeignetes Instrument herausgestellt hat. Die Entnahme darf nach wie vor nur unter strengen Rahmenbedingungen stattfinden.

Die Verordnung legt die Jagdgebiete Rauris, wo es heuer besonders viele nachgewiesene Wolfsrisse gab, sowie die angrenzenden Regionen Kaprun-Fusch und Gastein West als Maßnahmengebiet fest. In diesen Regionen darf innerhalb von vier Wochen nach einem mittels DNA bestätigten Wolfsriss und wenn alle anderen im Managementplan Wolf definierten Voraussetzungen erfüllt sind, als „Problemwolf“ entnommen werden.

Klar definierte Voraussetzungen für Entnahme

Stock: „Derzeit keine Entnahme möglich.“

Der Wolfsbeauftragte des Landes, Hubert Stock, sieht in der Verordnung, auf die sich die Koalitionspartner der Salzburger Landesregierung geeinigt haben, einen großen Vorteil: „Das Bescheidverfahren hat sich als ungeeignetes Mittel herausgestellt, da dieses viel zu lange gedauert hat. Die Verordnung scheint mir da daher wesentlich praxisgerechter zu sein. Im Fall von Rauris ist die Lage so, dass es aktuell keine Entnahme geben darf, da der letzte nachgewiesene Riss mehr als vier Wochen zurück liegt. Erst, wenn es neue Vorfälle gibt, wäre sie möglich. Allein das zeigt, wie streng die Rahmenbedingungen sind“, erklärt Hubert Stock.

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Quelle: Land Salzburg

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