vonRedaktion Salzburg
AUGUST 01, 2020
Stellungnahmen bis 2. September möglich
(LK) Am 1.Jänner 2021 wird die Mindestsicherung von der Sozialunterstützung abgelöst. Jene Verordnungen, welche die Wohnkosten, Sonderbedarfe und Hilfe in besonderen Lebenslagen betreffen, gehen jetzt in Begutachtung.
Das umfasst Themen wie Beschaffung, Finanzierung und Ausstattung von Wohnraum oder Entschuldungen in Zusammenarbeit mit der Schuldenberatung. Sonderbedarfe können etwa die Übernahme von Kinderbetreuungskosten oder Schulmittelbeschaffung sein. Die Begutachtungsdauer beträgt aufgrund der Ferienzeit fünf Wochen. Stellungsnahmen sind bis zum 2. September unter www.salzburg.gv.at/landesrecht möglich.
Quelle: Land Salzburg