vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 20, 2022
Salzburger Landesrechnungshof sieht vor allem bei mehreren Abteilungen der Landesverwaltung Verbesserungsbedarf
(LK) Der Salzburger Landesrechnungshof prüfte im Auftrag des FPÖ-Landtagsklubs Auftragsvergaben, die das Land Salzburg und dessen Beteiligungen infolge der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 durchführten. Dabei zeigte sich, dass die geprüften Abteilungen des Amtes der Salzburger Landesregierung mit dem Vergaberecht haderten.
Die Prüfung des Landesrechnungshofes ergab, dass die Landesverwaltung Vergaben nicht ordnungsgemäß dokumentierte und das Bundesvergabegesetz 2018 zum Teil nicht anwendete. Der Landesrechnungshof führte dies vor allem darauf zurück, dass es für das gesamte Amt der Salzburger Landesregierung keine Strategie und keine standardisierten Prozesse der Beschaffung gab.
Organisatorische Herausforderungen in der Krise
Abteilungen des Landes, die üblicherweise nicht für den Zukauf von Fremdleistungen zuständig waren, waren in der Pandemie erstmalig gefordert, Beschaffungen vorzunehmen. Erschwerend für die Abteilungen war dabei, dass das Land Salzburg im Prüfzeitraum weder über eine zentrale Beschaffungsstelle noch über eine zentrale Servicestelle verfügte.
Vergaberecht ist anzuwenden
Der Landesrechnungshof weist in seinem Bericht darauf hin, dass auch in der Pandemie das Vergaberecht einzuhalten war. Bereits im März 2020 wies der Bund die Länder in einem Rundschreiben auf diese Tatsache hin. Hillinger rät den Verantwortlichen, die festgestellten Mängel zu analysieren, Risikostrategien zu entwickeln sowie geeignete Maßnahmen zu setzen, um für künftige Krisen besser gerüstet zu sein. „Dies erscheint auch für den Normalbetrieb notwendig“, so Hillinger.
Quelle: Land Salzburg