Niederösterreich: Vertragsverlängerung für „pro Konsument“ durch Land und AK NÖ

vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 24, 2021

Niederösterreich

LH-Stellvertreter Schnabl: Im Vorjahr 17.000 Beratungen im Sinne der Konsumentensicherheit

Im Jahr 2020 wurden fast 17.000 Beratungen im Interesse der Konsumentensicherheit durchgeführt. Das geht aus der Konsumentenschutz-Bilanz hervor, die heute von LH-Stellvertreter Franz Schnabl, AKNÖ-Präsident Markus Wieser und Bettina Heise, Obfrau des Vereins „pro Konsument“, bei einer Online-Pressekonferenz in St. Pölten präsentiert wurde. Dabei erfolgte auch die offizielle Verlängerung der Zusammenarbeit mit dem Verein „pro Konsument“ durch das Land Niederösterreich und die Arbeiterkammer Niederösterreich.

„Durch diese Kooperation kann die Arbeiterkammer in Fragen des Konsumentenschutzes nicht nur ihre Mitglieder betreuen, sondern alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher“, betonte Schnabl. „Das Jahr 2020 war geprägt von den Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie. Daher verwundert es nicht, dass die Beratungen von 13.000 auf 17.000 gestiegen sind", sagte er. Als häufigste Anfragen an „pro Konsument“ nannte der LH-Stellvertreter an erste Stelle den Bereich Reisen, gefolgt von Wohnrecht, Banken, Zinsendienst, Digitalisierung, Versicherungen und Kraftfahrzeuge. Besonders der Bereich Homeoffice erlange in Zeiten von Corona steigende Bedeutung, hob er hervor.

Markus Wieser, Präsident der Arbeiterkammer Niederösterreich, führte aus: „Corona wird uns noch einige Zeit begleiten und natürlich leiden darunter die heimische Wirtschaft, die Bevölkerung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Konsumentinnen und Konsumenten.“ Durch die erfolgreiche Zusammenarbeit sei die Arbeiterkammer zur Nummer eins im Konsumentenschutz in Niederösterreich geworden, so der Präsident. Eine wichtige Frage bestehe immer in Zusammenhang mit dem Thema Wohnen, sprach er einen weiteren Aspekt an. Im Vorjahr seien die Kreditraten gestundet worden, hielt er fest. Gefordert werde nun von der AKNÖ eine Verlängerung dieser Maßnahme bis Juni 2021. Es müsse klargestellt werden, dass während des Stundungszeitraums keine Zinsen anfallen, so Wieser.

Im Hinblick auf „Gesundheit und Sicherheit“ meinte er: „Tausende Konsumentinnen und Konsumenten haben sich entschieden, die FFP2-Masken von Hygiene Austria zu kaufen.“ Es gebe nun aufgrund der Vorfälle einen Anspruch auf Gewährleistung, „wenn man direkt beim Unternehmen gekauft hat“, meinte Wieser. „Die Corona-Krise hat uns vor Augen geführt, wie wichtig die Versorgungssicherheit im eigenen Land durch eine eigene Produktion ist“, betonte er.

Bettina Heise von „pro Konsument“ meinte: „In der Folge wurden die Telefonzeiten ausgedehnt und die Serviceleistungen in den sozialen Medien intensiviert. Die persönlichen Beratungsgespräche wurden auf digitale Beratungsangebote umgestellt.“ Erfreulich sei, dass die Europäische Union im Bereich der Verbandsklagen eine neue Richtlinie veröffentlicht habe, die in den nächsten zwei Jahren umgesetzt werden müsse. Auch gebe es neue Bestimmungen für das Gewerberecht, so Heise.


Quelle: Land Niederösterreich

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