vonRedaktion International
DEZEMBER 06, 2020
Laut Verordnung des Gesundheitsministeriums verschärfte Pflichten für Geflügelhalter in 38 Kärntner Gemeinden ab 7.12.2020 – Infektion in Geflügelbetrieben muss unbedingt verhindert werden
Klagenfurt (LPD). Im Jahr 2017 war Österreich das letzte Mal von der so genannten Vogelgrippe betroffen. Sie ist eine akute, hoch ansteckende und fieberhaft verlaufende Viruserkrankung. Freilebende Vogelarten wie Enten, Tauben und andere Wildvögel erkranken daran, zeigen selbst zwar oft keine Symptome, sind aber für die Verbreitung des Erregers bedeutsam. Nun sind in Deutschland, im Grenzgebiet zu Österreich, wieder Fälle der Geflügelpest, wie die Krankheit auch genannt wird, aufgetreten, was für Geflügel-haltende Betriebe eine große Gefahr darstellt. Deshalb hat das Gesundheitsministerium verschärfte Pflichten für Geflügelhalter für Risikogebiete in Österreich erlassen. Zu diesen zählen auch 38 Kärntner Gemeinden. Daher gibt das Land Kärnten heute, Samstag, bekannt, dass mit Inkrafttreten der Verordnung am 7.12.2020 in diesen Gemeinden zur Vorbeugung der Vogelgrippe zusätzlich untenstehende Regelungen für Geflügelhalter gelten.
Die Übertragung von Wildvögeln auf Nutzgeflügel bzw. Haustiere erfolgt über Speichel, Tränenflüssigkeit und Kot. Futterstellen und Wassertränken ziehen auch Wildvögel an. „Daher ist es das oberstes Ziel ist, die Tiere vor einem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Wenn die Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb ausbricht, wäre das katastrophal“, informiert der für Tierseuchen zuständige Landesrat Martin Gruber. In diesem Fall müsste sämtliches Geflügel des Betriebs getötet werden. „Daher ist rasches Handeln und Information an die Betroffenen wichtig“, so Gruber weiter. Die Gruppe dieser Betroffenen ist dabei in Kärnten heute wesentlich größer als noch 2017. „Der Kärntner Anteil am österreichischen Geflügelbestand hat sich seit 2017 verdreifacht von rund 5 auf 15,7 Prozent“, berichtet der Agrarreferent. Die Dauer der Beschränkung ist noch nicht festgelegt.
„Aus tierschutzrechtlicher Sicht sind bei den verordneten Maßnahmen selbstverständlich die Bestimmungen der Tierhaltungsverordnung und des Tierschutzgesetzes einzuhalten – allen voran der Platzbedarf“, erklärt die für den Tierschutz zuständige Referentin LHStv.in Beate Prettner. Eine Gefahr für den Menschen sei nach derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnissen unwahrscheinlich: „Die Geflügelpest hat zwar prinzipiell Zoonosepotential, also das Risiko einer Ansteckung von Tier zu Mensch, allerdings besteht bei den bis jetzt in Bayern nachgewiesenen Stämmen keine Gesundheitsgefährdung für den Menschen“, sagt Prettner. Auch aus Sicht der Lebensmittelsicherheit sei eine Übertragung des Erregers über Lebensmittel auf den Menschen nach derzeitigem Wissenstand unwahrscheinlich. „Aus Gründen des vorbeugenden Schutzes sollte aber besonders auf die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten geachtet werden“, betont Prettner.
Regelungen für Geflügelhalter:
1. Es muss eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel erfolgen.
2. Das Geflügel muss durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden.
3. Sollte das nicht möglich sein, muss die Fütterung und Tränkung der Tiere in einem Stall oder einem Unterstand erfolgen, sodass das Zufliegen von Wildvögeln erschwert oder verhindert wird.
4. Bei einem Auslauf für Nutzgeflügel muss sichergestellt sein, dass gegenüber Oberflächengewässern eine ausbruchssichere Abzäunung vorhanden ist.
Die Verordnung gilt in folgenden Kärntner Gemeinden:
Villach (Stadt); Arnoldstein, Feistritz an der Gail, Ferndorf, Finkenstein am Faaker See, Fresach, Hohenthurn, Nötsch im Gailtal, Paternion, Rosegg, St. Jakob im Rosental, Stockenboi, Treffen am Ossiacher See, Velden am Wörther See, Weißenstein, Wernberg; Hermagor-Pressegger See, St. Stefan im Gailtal; Baldramsdorf, Lendorf, Spittal an der Drau; Ebenthal in Kärnten, Feistritz im Rosental, Ferlach, Grafenstein, Köttmannsdorf, Ludmannsdorf, Maria Rain, St. Margareten im Rosental; Bleiburg, Eberndorf, Gallizien, Neuhaus, Ruden, St. Kanzian am Klopeiner See, Völkermarkt, Lavamünd; Ossiach, Steindorf am Ossiacher See.
Kärntner Geflügelbestand:
Legehennen: 486.632 Tiere, davon Bio/Freiland: 245.807 Tiere
Geflügelmast: 2.713.276 Plätze, davon Bio: 854.116 Mastplätze
Putenmastplätze: 225.357 Plätze, davon Bio: 28.947 Plätze
Quelle: Land Kärnten