Salzburg: Vogelgrippe - Geflügel-Stallpflicht in 17 Gemeinden

vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 25, 2021

Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter

Für Betriebe über 350 Tiere/ Die wichtigsten Verhaltensregeln im Überblick

(LK) Nachdem die AGES heute in Niederösterreich einen Fall von Geflügelpest nachgewiesen hat, wurde nun vom Gesundheitsministerium eine Stallpflicht für Geflügelbetriebe mit mehr als 350 Tieren im Risikogebiet, das in Salzburg 16 Flachgauer Gemeinden sowie die Stadt Salzburg umfasst, erlassen. Der Grund dafür ist der Zug von Wildvögeln in Richtung Süden. Bei der Weiterverbreitung spielen aber auch heimischen heimische Wildvögel, besonders Enten und Gänse, eine Rolle, informiert Landesveterinärdirektor Josef Schöchl.

Konkret sind in Salzburg ab sofort folgende Gemeinden betroffen: St. Georgen bei Salzburg, Bürmoos, Lamprechtshausen, Dorfbeuern, Nußdorf am Haunsberg, Berndorf bei Salzburg, Seeham, Mattsee, Obertrum am See, Göming, Oberndorf bei Salzburg, Anthering, Bergheim, Wals-Siezenheim, Anif, Elsbethen und die Landeshauptstadt Salzburg. „Der Subtyp H5N1, den die AGES nun nachgewiesen hat, ist für Vögel hochpathogen und führt zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen. Infektionen mit H5N1 sind in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden“, betont Schöchl.

Risikogebiet im Norden Salzburgs

„Aufgrund dieser Seuchenlage ist es von großer Bedeutung rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu setzen, um weitere Einträge der Seuche in österreichische Geflügelhaltungen möglichst hintanzuhalten. Dazu werden Gemeinden entlang der großen Flüsse und im Dreiseengebiet in Salzburg, aber auch in Regionen mit vergleichbarem Gefährdungspotential in Österreich durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt“, berichtet der Landesveterinärdirektor.

Die Maßnahmen im Überblick

Die Bestimmungen betreffen alle geflügelhaltenden Betriebe und Personen in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko, egal ob die Haltung kommerziell oder privat ist. Für die Risikogebiete in Österreich gelten folgende Maßnahmen:

Erhöhte Gefahrenlage

„Grundsätzlich aber werden alle Geflügelhalter im Bundesland Salzburg, insbesondere in der Nähe von Freigewässern, auf diese aktuell erhöhte Gefahrenlage hingewiesen. Es wird dringend die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen empfohlen. Verendet aufgefundene Wasser- und Greifvögel – egal ob im oder außerhalb des ausgewiesenen Risikogebietes im Bundesland Salzburg sollen belassen werden. Der Fundort ist jedoch unmittelbar bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden“, so Schöchl abschließend.

Quelle: Land Salzburg

Mehr Nachrichten aus

Salzburg