vonRedaktion Salzburg
APRIL 23, 2023
Die bis dato gültige Stallpflicht für Geflügel in Gebieten mit stark erhöhtem Vogelgrippe-Risiko wurde österreichweit mit heute, Samstag, den 22. April 2023, aufgehoben. Die Aufhebung der Stallpflicht gilt somit auch für die in Tirol betroffenen Gebiete, der Inntalfurche von Kufstein bis Telfs/Pfaffenhofen und dem Achenseegebiet.
„Die Situation hat sich zwar in den vergangenen Wochen deutlich entspannt, trotzdem muss aber nach wie vor damit gerechnet werden, dass das Vogelgrippevirus (Geflügelpest) noch in der Wildvogelpopulation – vor allem bei Wildwasser- und Greifvögeln – zirkuliert und somit ein Eintrag in Geflügelhaltungen möglich ist. Ganz Österreich und somit das gesamte Landesgebiet von Tirol bleiben daher weiterhin als Gebiet mit erhöhtem Vogelgrippe-Risiko eingestuft“, informiert Paul Ortner von der Landesveterinärdirektion Tirol.
Weiterhin gilt, dass sich alle Geflügelhalter – unabhängig von der Betriebsgröße – auch nach Wegfall der Stallpflicht an folgende Bestimmungen halten müssen:
Weiterhin aufrecht bleibt, dass tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden müssen.
Seit Jahresbeginn wurden in Tirol drei Fälle von Vogelgrippe bei tot aufgefundenen Wildvögeln sowie ein Ausbruch in einem Tierpark im Unterland festgestellt.
Quelle: Land Tirol