Oberösterreich: Vogelgrippe bei Wildvögeln in Österreich

vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 05, 2023

Oberösterreich

In mehreren Bundesländern wurde in den vergangenen Wochen bei Wildvögeln Vogelgrippe nachgewiesen. So auch in Niederösterreich im Tierpark Haag, grenznah zu Oberösterreich. Rund um diesen Ausbruch wird daher ein Gebiet mit stark erhöhtem Risiko festgelegt, in welchem besondere Biosicherheitsmaßnahmen wie die Stallpflicht gelten.

Die Vogelgrippe betrifft sowohl Wildvögel als auch Hausgeflügelbestände und kann zu großen Verlusten im Tierbestand führen. Um den oberösterreichischen Geflügelbestand vor der Vogelgrippe bestmöglich zu schützen, wurden vom Gesundheitsministerium Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko festgelegt. Dabei handelt es sich um die folgenden Gemeinden:

Im Bezirk Perg:

Baumgartenberg Mauthausen Mitterkirchen im Machland Naarn im Machland Saxen

Im Bezirk Steyr-Land:

Dietach

Im Bezirk Linz-Land:

Enns Kronstorf

Die Stadt Steyr

In diesen Gebieten gilt Stallhaltungspflicht für Geflügelbetriebe. Geflügel muss in Stallungen oder in geschlossenen Haltungseinrichtungen gehalten werden, die zumindest oben abgedeckt sind. Für Betriebe oder private Haltungen mit weniger als 50 Stück Geflügel gibt es eine Ausnahme von der Stallhaltepflicht, wenn Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.

Trotz der Stallpflicht dürfen Eier, die aus Legehennebetrieben stammen, die für die Haltungssysteme „Freilandhaltung“ bzw. „Ökologische Erzeugung“ registriert sind, weiterhin als Eier aus Freilandhaltung bzw. Eier aus Ökologische Erzeugung vermarktet werden.

Für alle Betriebe gilt, dass das Geflügel vor einer Infektion durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders geschützt werden muss.

Das gesamte restliche Bundesland Oberösterreich gilt als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko. In diesen Gebieten gilt keine Stallhaltungspflicht. Die Einhaltung besonderer Biosicherheitsmaßnahmen ist für Geflügelhaltungen vorgeschrieben, damit der Bestand vor der Vogelgrippe bestmöglich geschützt werden kann.

Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden.

Quelle: Land Oberösterreich

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