vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 15, 2021
Unterschrift österreichweit in einem beliebigen Eintragungslokal oder online möglich
Vom 18. bis 25. Jänner 2021 kann österreichweit eine Eintragung für folgende Volksbegehren erfolgen:
“TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN” “FÜR IMPF-FREIHEIT” “Ethik für ALLE”
In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, eines oder mehrere dieser Volksbegehren
in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder online mittels elektronischer Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unter www.bmi.gv.at/volksbegehren
zu unterschreiben.
Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren. Eine nochmalige Unterschrift für das betreffende Volksbegehren ist nicht mehr möglich. Noch nicht unterstützte Volksbegehren können selbstverständlich im Eintragungszeitraum unterschrieben werden.
Öffnungszeiten der Wiener Eintragungslokale
Die Wiener Eintragungslokale sind im Eintragungszeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet:
· Montag, 18. Jänner 2021, 8 bis 20 Uhr
· Dienstag, 19. Jänner 2021 und Mittwoch, 20. Jänner 2021, 8 bis 18 Uhr
· Donnerstag, 21. Jänner 2021, 8 bis 20 Uhr
· Freitag, 22. Jänner 2021, 8 bis 18 Uhr
· Samstag, 23. Jänner 2021 und Sonntag, 24. Jänner 2021, 8 bis 13 Uhr
· Montag, 25. Jänner 2021, 8 bis 19 Uhr
Für die Abgabe der Unterschrift in einem Eintragungslokal ist unbedingt ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) erforderlich.
Es ist keine Terminreservierung erforderlich.
Aufgrund der COVID 19-Situation müssen Sie in den Eintragungsstellen eine Mund-Nasen-Schutzmaske tragen. Das Wiener Wahlservice bittet weiters für die Unterschrift einen eigenen Kugelschreiber zu verwenden.
Über die Standorte und die Barrierefreiheit der Eintragungslokale informieren:
· Internet: www.wien.gv.at/wahlen
· Stadtservice Wien: Telefon 01/4000-4001 (Montag bis Freitag von 7.30 bis 17 Uhr)
· Kundmachungen in allen Amtshäusern
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit, die kein Eintragungslokal persönlich aufsuchen können, ist auch bei diesen Volksbegehren der Besuch durch eine mobile Eintragungsstelle an einer privaten Adresse möglich. Dieser Besuch muss beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden. Er erfolgt selbstverständlich unter Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Coronavirus-Maßnahmen.
Die Stadt Wien bietet im Internet umfangreiche Informationen rund um die Volksbegehren unter www.wien.gv.at/wahlen an. Hier findet man unter anderem auch die genauen Wortlaute der Volksbegehren.
Quelle: Stadt Wien