vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 20, 2021
Drei Petitionen stehen zur Unterschrift bereit
Bis Montag, 29. Jänner 2021, besteht die Möglichkeit, durch Unterschriften die Zustimmung zu folgenden drei Volksbegehren abzugeben: „TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN“, „FÜR IMPF-FREIHEIT“ und „Ethik für ALLE“.
Stimmberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die das 16. Lebensjahr bis zum letzten Eintragungstag vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Eine Eintragung in der Wählerevidenz bis zum Stichtag am 14. Dezember 2020 ist ebenfalls Voraussetzung. All jene, die für die Begehren bereits im Vorfeld eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen. Ihre Unterstützung wird als gültige Eintragung gezählt.
Online-Unterschrift
Die Volksbegehren liegen im 6. Stock des Rathauses in Zimmer 6.102 (Lifte in den RathausGalerien) auf. Dort können Interessierte montags, mittwochs und freitags zwischen 8.00 und 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr sowie am Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr ihre Unterschrift abgeben. Am Sonntag bleibt das Rathaus geschlossen. Die Unterschrift kann bis Montag, 29. Jänner 2021, 20.00 Uhr, auch online mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur“ bzw. Bürgerkarte) abgegeben werden. Infos und Details zu den einzelnen Volksbegehren sind unter www.bmi.gv.at/volksbegehren abrufbar.
Sicherheitsvorkehrungen
Nach wie vor gelten die durch Covid-19 bedingten Schutzmaßnahmen. Es wird darauf hingewiesen, genügend Abstand zu halten und Hände entsprechend zu desinfizieren. Beim Betreten des Rathauses ist zudem ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Zutrittsmöglichkeiten zum Rathaus bleiben reduziert: Geöffnet sind der nördliche Zugang über die Fallmerayerstraße sowie der zentrale Eingang beim Bürgerservice in den RathausGalerien. Um Menschenansammlungen zu vermeiden und um Wege zu verkürzen, wird darum gebeten, die Aufzüge in den RathausGalerien zu verwenden. AD
Quelle: Stadt Innsbruck