vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 27, 2025
Innsbruck setzt Planungsinstrument des Tiroler Raumordnungsgesetzes aktiv ein
In der Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 27. März 2025, steht der Beschluss einer Bausperre auf der Tagesordnung. Die Erlassung gilt für das Innsbrucker Stadtgebiet. Diese Bausperre ist der Start für die angekündigte Ausweisung von Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau. Dass die Stadtregierung alle erdenklichen, rechtlich möglichen Maßnahmen ergreifen wird, um Wohnraum für die Bevölkerung leistbar zu machen, hat sie bereits in ihrem Koalitionspapier, dem „Zukunftsvertrag“, festgelegt.
In Innsbruck fallen konkret 23 Grundflächen von 26 (Mit)EigentümerInnen (darunter kirchliche Einrichtungen, Investoren oder GrundbesitzerInnen aus dem Ausland) in der Landeshauptstadt unter diese Neuregelung. Im Rahmen eines Pressegepräches am Mittwoch, 26. März 2025, gingen Bürgermeister Mag. Ing. Johannes Anzengruber, Bsc und die für Stadtplanung zuständige Stadträtin Janine Bex, BSc gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe, Gemeinderat Mag. Benjamin Plach, und Innsbrucks oberstem Stadtplaner DI Dr. Wolfgang Andexlinger im Detail auf den weiteren Fahrplan zur Umsetzung der Vorbehaltsflächen ein.
Die Stadtpolitik hat bereits in ihrem Zukunftsvertrag die Anwendung dieses Raumordnungsinstrumentes angekündigt. Ziel ist die Mobilisierung großer, seit Jahrzehnten nicht genutzter privater Baulandreserveflächen zur Schaffung von gefördertem Wohnbau. Diese Festlegung ist eine rechtliche Option, die das Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) ausdrücklich vorsieht. Inzwischen verpflichtet das Land Tirol die Stadt Innsbruck, spätestens bei der nächsten Fortschreibung des ÖROKO (geplant für das Jahr 2030) solche Vorbehaltsflächen festzulegen. Im November 2022 hat das Land Tirol auch der Stadtgemeinde Innsbruck neben anderen Tiroler Gemeinden den Status einer „Vorbehaltsgemeinde“ verordnet.
„Alle reden vom leistbaren Wohnen – wir machen es. Die Bausperre ist der erste, notwendige Schritt, um jenes Bauland zu sichern, das sich für den geförderten Wohnbau eignet. Anders ist die Preisspirale nach oben nicht aufzuhalten, die Bevölkerung kann sich das Wohnen vielfach nicht mehr leisten. Der Eigentumsschutz wird dabei natürlich nicht angetastet. Es ist aber notwendig, die massive Wertsteigerung der letzten Jahre im öffentlichen Interesse abzufedern. Dazu soll jeder Eigentümer eine Hälfte der Fläche weiterhin frei verkaufen können, die andere Hälfte aber zu den aber zu den Kriterien der Wohnbauförderung. Möglich wird das, indem wir die Liegenschaften gemeinsam mit den EigentümerInnen kooperativ entwickeln. Hinsichtlich der Bebauung, etwa der Verdichtung, tun sich dabei neue Spielräume auf. Es geht nur gemeinsam“, lautet das politische Bekenntnis von Bürgermeister Anzengruber, der in Gesprächen auf die einzelnen GrundeigentümerInnen zugehen wird.
„Wir haben die Instrumente – und wir haben die Verantwortung, sie auch zu nutzen. Aktive Bodenpolitik heißt: handeln, statt zuschauen. Die Mobilisierung seit Jahrzehnten ungenutzter Baulandreserven ist dabei kein Kann, sondern ein Muss – wenn wir leistbaren Wohnraum für die Bevölkerung schaffen wollen. Mit der Bausperre und der darauf aufbauenden Festlegung von Vorbehaltsflächen nutzen wir die bestehenden Instrumente verantwortungsvoll und konsequent. Wir setzen auf Dialog, aber auch auf Klarheit: Unser Ziel ist es, die Grundlage für eine soziale, gerechte Stadt zu schaffen“, ergänzt Stadträtin Bex.
„Mit diesem Antrag leiten wir den Anfang vom Ende der Innsbrucker Wohnungskrise ein. Wir starten den Prozess zur Ausweisung von Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau zur langfristigen Sicherung von Grundstücken für den geförderten Wohnbau. Es gilt hier endlich brachliegendes Bauland zu mobilisieren und dann auch gemeinsam in Kooperation mit den GrundstückseigentümerInnen zu entwickeln. Der erste Vorstoß diesbezüglich wurde bereits 2018 angegangen, nun ist es mit der neuen Stadtkoalition endlich möglich, in die Umsetzung zu gehen. Ziel ist es auf den neu mobilisierten Grundstücksflächen leistbaren Wohnbau zu entwickeln, um den weit mehr als 2.000 Innsbruckerinnen und Innsbruckern, die derzeit auf der städtischen Vergabeliste vorgemerkt sind, zeitnah eine gute und günstige Wohnung anbieten zu können“, führt Gemeinderat Plach aus.
Was ist eine „Vorbehaltsfläche für den geförderten Wohnbau“?
Eine Vorbehaltsfläche für den geförderten Wohnbau bedeutet, dass im ÖROKO eine Teilfläche von unbebautem Bauland (50 Prozent, mit Zustimmung des Eigentümers auch mehr) für den geförderten Wohnbau ausgewiesen wird. Dies wird nachfolgend dann auch im Widmungsplan konkret festgelegt. „Damit sind EigentümerInnen gesetzlich verpflichtet, die ausgewiesene Vorbehaltsfläche innerhalb von zehn Jahren für geförderten Wohnbau an die Stadt Innsbruck oder an einen gemeinnützigen Wohnbauträger auf Basis der Konditionen der Wohnbauförderung zu veräußern. So soll es möglich sein, verdichteten, geförderten Wohnbau zu leistbaren Preisen zu errichten. Sollte ein Flächenverkauf innerhalb von zehn Jahren nach der Widmung nicht zustande kommen, werden die als Vorbehaltsflächen ausgewiesenen Flächen automatisch von Bauland in Freiland umgewidmet“, erläutert der Leiter des Amtes Stadtplanung, Mobilität und Integration, DI Dr. Andexlinger.
Bausperre zur Sicherung der Flächen
Um die Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau auszuweisen, sind im TROG konkrete Kriterien vorgesehen. Von den in Betracht gezogenen Flächen in Innsbruck sind alle Baulandreserveflächen eines Grundeigentümers bzw. einer Eigentümergemeinschaft umfasst, die in Summe größer als 2.500 Quadratmeter sind. Diese Flächen oder zumindest Teilflächen müssen für verdichteten, geförderten Wohnbau aus fachlicher und rechtlicher Sicht geeignet sein. Die Hälfte dieser Flächen eines Eigentümers/einer Eigentümergemeinschaft soll nachfolgend als Vorbehaltsflächen festgelegt werden.
Die konkrete Änderung des ÖROKO, wo die konkreten Vorbehaltsflächen ausgewiesen werden, muss innerhalb eines Jahres zur erstmaligen Auflage gebracht werden. Die Bausperre soll vorzeitige Grundteilungen der Flächen verhindern.
Anschreiben als erster Schritt
Die betroffenen EigentümerInnen werden einzeln angeschrieben und zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. „Ziel ist es, das Thema Vorbehaltsflächen für geförderten Wohnbau gemeinsam zu besprechen, etwaige Fragen zu klären und die Umsetzung hin zu geförderten Wohnungen vereint anzugehen. Uns liegt viel daran, partnerschaftlich und auf Augenhöhe mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern umzugehen, deshalb haben wir eine für beide Seiten transparente Vorgangsweise gewählt“, verspricht Bürgermeister Anzengruber und streicht diese kooperative Haltung der Stadt Innsbruck deutlich hervor.
Quelle: Stadt Innsbruck