Wien: Vortäuschung einer Straftat - Anzeige

vonRedaktion Salzburg
JUNI 13, 2024

Polizeiauto - Symbolbild
© johnnypicture, fotolia.com

Vorfallszeit: 04.06.2024, 23:00 Uhr

Ein 22-Jähriger (Stbg.: Österreich) erstattete am 05.06.2024 eine Anzeige in einer Polizeiinspektion. Er gab an, dass er in der Nacht vom 04.06.2024 – 05.06.2024 in einem U-Bahn-Waggon durch zwei unbekannte männliche Täter mit einem Butterfly-Messer bedroht und anschließend ausgeraubt worden sei.
Im Zuge der umfangreich geführten Erhebungen und Auswertung der gesicherten Videosequenzen durch das Landeskriminalamt Wien, Ermittlungsbereich Raub, konnte in Erfahrung gebracht werden, dass an den angegebenen Örtlichkeiten (U-Bahnwaggon und U-Bahnstationen) keine strafbare Tathandlung stattgefunden hat.

Bei einer neuerlichen Einvernahme des 22-Jährigen und der Konfrontation mit den erlangten Erkenntnissen, gab dieser gegenüber den Beamten an, dass er an diesem Tag angetrunken gewesen wäre und sich der Vorfall in seinem "Gedächtnis" so ereignet hat. Anschließend verweigerte er die weitere Aussage.

Er wurde wegen des Verdachts der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung sowie der falschen Beweisaussage vor der Kriminalpolizei angezeigt.

Quelle: LPD Wien

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