vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 26, 2021
Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts macht Weg frei
Fast genau zwei Jahre nach der Gründungsversammlung des Wasserverbandes Hochwasserschutz Unteres Unterinntal bereiten sich die Mitglieder nun auf die Konstituierung des Verbandes vor. Nachdem das Landesverwaltungsgericht die Beiziehung der Gemeinde Radfeld zum Wasserverband bestätigt und die Beschwerde in allen Punkten abgewiesen hat, gehen die sieben Verbandsgemeinden und vier Infrastrukturträger daran, die Gremien zu besetzen.
Die Wasserverbandsmitglieder sind nun aufgerufen, aus ihren Reihen Personen für den Vorstand, der aus Obmann/Obfrau plus StellvertreterIn sowie fünf weiteren Mitglieder besteht, zu nominieren. In der vorbereitenden Sitzung haben sich die Verbandsmitglieder dafür ausgesprochen, dass die Wörgler BgminHedi Wechner die Führung des Verbandes übernehmen soll. „Der Wasserverband hat jetzt als juristische Person Möglichkeiten, die es vorher nicht gab. Wir werden nun gemeinsame Lösungen finden“, blickt die designierte Obfrau des Wasserverbandes in die Zukunft. Ihr zur Seite steht als Leiter der Geschäftsstelle Martin Rottler, der in Kürze im Baubezirksamt Kufstein in Pension gehen wird. Außerdem gilt es, zwei RechnungsprüferInnen sowie drei Mitglieder der Schlichtungsstelle zu benennen. Gewählt werden die Organe des Wasserverbandes durch die Mitgliederversammlung.
Nächster Schritt Detailplanung
„Das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts hat den eingeschlagenen Weg zur Konstituierung des Wasserverbandes Hochwasserschutz Unteres Unterinntal zum Schutz von 2.200 Gebäuden und 160 Hektar Bauland vollinhaltlich bestätigt. Ziel des Wasserverbandes muss jetzt sein, sich noch im ersten Halbjahr 2020 zu konstituieren“, betont Bezirkshauptmann Christoph Platzgummer, der die Verbandsgründung begleitete. Sobald die Konstituierung erfolgt ist, kann der Wasserverband seine operative Arbeit aufnehmen und in einem nächsten Schritt die Detailplanung für das Hochwasserschutzprojekt in Auftrag geben.
Ob die Gemeinde Radfeld trotz der Abweisung ihrer Beschwerde durch das Landesverwaltungsgericht den Rechtsweg weiter beschreitet, ist für die Konstituierung des Wasserverbandes unerheblich. Nicht zuletzt deshalb, weil das Landesverwaltungsgericht eine Revision, die überdies keine aufschiebende Wirkung hat, nur in einem Detailaspekt zugelassen hat. Dieser betrifft ministerielle Vorgaben des Bundes, welche nicht durch das Landesverwaltungsgericht überprüft werden dürfen.
Wasserverband entscheidet
„Mit der Konstituierung des Verbandes übergeben wir das Schutzprojekt dann in die Hände des Wasserverbandes. Als künftiger Bauherr trifft der Wasserverband mit seinen elf Mitgliedern auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, der technischen Erfordernisse und den Förderrichtlinien des Bundes die weiteren Festlegungen für das Hochwasserschutzprojekt“, erklärt Markus Federspiel, Vorstand der Landesabteilung Wasserwirtschaft. Seitens des Landes Tirol werde man den Wasserverband im Unteren Unterinntal weiterhin maßgeblich unterstützen. Die nun anstehende Ausarbeitung eines Detailprojekts für die geplanten Schutzmaßnahmen wird zur Gänze vom Bund finanziert.
Quelle: Land Tirol