Innsbruck: Wege zum Impfnachweis

vonRedaktion International
MAI 29, 2021

Foto: IKM/D. Jäger

Stadt Innsbruck verstärkt Servicestelle für Handy-Signatur

„Geimpft, getestet, genesen“ – Mit den Öffnungen am 19. Mai rückten die sogenannten „3Gs“ nochmal in den Vordergrund. Können BürgerInnen eines dieser drei Kriterien vorweisen, gilt dies als „Eintrittskarte“ für unterschiedliche Bereiche – beispielsweise der Kultur oder Gastronomie. Da der Anteil an geimpften Personen in Österreich konstant steigt, ist es außerdem gut zu wissen, was als „Impfnachweis“ anerkannt wird und wie man an diesen gelangt.

Identitätsbestätigung mit Handy-Signatur

Der Nachweis über die bereits erhaltene Impfung kann in digitaler Form erfolgen. Ein Beispiel dafür ist ein mit Hilfe der Handy-Signatur erstellter Auszug aus dem Elektronischen Impfpass (e-Impfpass) im Gesundheitsportal ELGA, abrufbar unter www.gesundheit.gv.at. Die Handy-Signatur ist ein digitaler Ausweis, mit dem sich die BürgerInnen Österreichs im Internet eindeutig identifizieren können. Auch Dokumente oder Rechnungen können damit rechtsgültig elektronisch unterschrieben werden.

Beantragt werden kann die Handy-Signatur ganz einfach über FinanzOnline oder unter www.handy-signatur.at. „Sollte dennoch jemand Schwierigkeiten beim Beantragen der Handy-Signatur haben, sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerservice der Stadt Innsbruck gerne behilflich“, betont Bürgermeister Georg Willi. Um den großen Andrang bestmöglich bewältigen zu können, wird im Bürgerservice ein Schalter für die Abwicklung der Anträge zur Handy-Signatur reserviert und ab dem 1. Juni nur mehr Anträge nach einer zuvor erfolgten Terminvereinbarung bearbeitet.

Außerdem bittet das Bürgerservice um Verständnis darum, dass derzeit nur Anträge von Personen mit Hauptwohnsitz – von Studierenden auch mit Nebenwohnsitz – in Innsbruck bearbeitet werden können. Die Abwicklung eines Antrags zur Handy-Signatur dauert ungefähr zehn bis 15 Minuten. Einen Termin können BürgerInnen von Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, sowie Montag bis Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Nummer +43 512 5360 1007 vereinbaren.

Schrittweise Einführung des „Grünen Pass“

Häufig ist auch die Rede vom „Grünen Pass“. Dieser wird voraussichtlich in drei Phasen eingeführt. Die Öffnungsschritte markierten die erste Phase. Als Nachweis für bereits Geimpfte gilt neben der oben erwähnten digitalen Form natürlich auch weiterhin die analoge Form des Impfnachweises in Form des Gelben Impfpasses oder des bei der Impfung direkt erhaltenen Impfkärtchens. „Menschen, die sich nicht so sehr im Internet zurechtfinden, können natürlich weiterhin mit dem üblichen Impfpass ihre bereits erhaltene Impfung nachweisen“, erläutert Stadträtin Mag.a Christine Oppitz-Plörer. Außerdem gelangen geimpfte Personen über ihre ÄrztInnen oder eine Apotheke zu einem Ausdruck ihres e-Impfpasses.

In der zweiten Phase, voraussichtlich ab Anfang Juni, kommt in Österreich der „Grüne Pass“ zur Anwendung. Der Grüne Pass ist ein Überbegriff für den einfachen, sicheren und überprüfbaren Nachweis einer Corona-Schutzimpfung, einer durchgemachten Infektion oder eines negativen Testergebnisses. Jedes dieser Zertifikate wird mit einem individuellen QR-Code versehen sein und die Grundlage für die Überprüfung, etwa bei einem Besuch im Kino oder Gasthaus, bilden. Die Zertifikate können einfach auf elektronischen Geräten gespeichert werden oder mit Hilfe der Handy-Signatur abgerufen werden.

Ende Juni wird der Grüne Pass schließlich auf Europäischer Ebene umgesetzt sein (Phase 3). „Damit soll dann auch das Reisen erleichtert werden“, betont Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc und führt weiter aus: „Wichtig ist aber, dass bis zur EU-weiten Umsetzung des Grünen Passes auch weiterhin die bisherigen Nachweise wie der gelbe Papier-Impfpass, ein Absonderungsbescheid, der nicht älter als 6 Monate ist, oder ein Testnachweis nach dem bestehenden System gültig sind.“ JD

Weitere Sevicestellen für den Antrag einer Handy-Signatur (jeweils nach Terminvereinbarung):

Servicestelle Adresse

Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Bürgerservice

Gilmstraße 2, 6020 Innsbruck

Tel. +43 512 5344

Österreichische Gesundheitskasse
Kundencenter Innsbruck

Klara-Pölt-Weg 2, 6020 Innsbruck
Tel. +43 5 0766 181058

Pensionsversicherungsanstalt
Landesstelle Tirol

Ing.-Etzel-Straße 13, 6020 Innsbruck
Tel. 050303 38170

Sozialversicherungsanstalten der Selbstständigen
Landesstelle Tirol

Klara-Pölt-Weg 1, 6020 Innsbruck
Tel. 050808 808

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau – GBZ Innsbruck

Südtiroler Platz 3, 6020 Innsbruck
Tel. 050405 36800

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau – Landesstelle Tirol

Meinhardstraße 1, 6020 Innsbruck
Tel. 050405 28700

Wirtschaftskammer Tirol

Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck
Tel. 0590905 1111

Quelle: Stadt Innsbruck

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