vonRedaktion International
DEZEMBER 30, 2024
Land und Feuerwehrverband appellieren, sich an Vorgaben zu halten. In der Nähe von Waldgebieten ist ein Einsatz von Pyrotechnik untersagt.
Graz (30. Dezember 2024).- Auf Grund der ausgebliebenen Niederschläge der letzten Wochen herrscht in weiten Teilen der Steiermark – vor allem in den schneefreien Lagen, also im Großteil des Landes – eine deutlich erhöhte Waldbrandgefahr. Wie groß die Gefahr tatsächlich ist, hat der jüngste Waldbrand in Semriach gezeigt: Am Stefanitag löste eine Feuerwerksrakete einen großen Brand aus. Ein Großeinsatz mit mehr als 200 Einsatzkräften war die Folge.
Die Landesregierug, der Landesfeuerwehrverband, die Bezirkshauptmannschaften, die Landespolizeidirektion, der Katastrophenschutz und die Landesforstdirektion appellieren gemeinsam an alle Steirerinnen und Steirer, rund um den Jahreswechsel beim Umgang mit Feuerwerkskörpern äußerste Vorsicht walten zu lassen.
Landeshauptmann Mario Kunasek: „Aufgrund der trockenen Wälder bitte ich darum, bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern äußerst sorgfältig vorzugehen. Bei zu großer Gefahr bitten wir darum, heuer überhaupt darauf zu verzichten. Im Zweifelsfall ist es besser, Feuerwerke den Profis zu überlassen!“ Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer erklärt: „Ein Waldbrand verursacht nicht nur große finanzielle Schäden, sondern hat vor allem katastrophale Auswirkungen auf Tiere und Umwelt. Ich appelliere an alle Steirerinnen und Steirer, sämtliche Vorschriften und Empfehlungen einzuhalten, die das Risiko eines Waldbrandes minimieren!“ Da 85 Prozent der Waldbrände durch menschliches Verschulden verursacht werden, sind diese auch vermeidbar. Zudem verweist das Land – neben den ökologischen und wirtschaftlichen Schäden, die am Wald entstehen – auf die immensen Kosten und die Bindung ehrenamtlicher Ressourcen, die bei der oft tagelangen Brandbekämpfung entstehen: Vom Einsatz der Feuerwehren mit Großaufgeboten bis hin zur Unterstützung durch Hubschrauber.
Die steirischen Feuerwehren müssen traditionell rund um den Jahreswechsel zusätzliche Einsätze bewältigen, großflächige Waldbrände würden darüber hinaus Großeinsätze mit hohem Kräftebedarf auslösen: „Daher macht uns die derzeitige Trockenheit große Sorgen. Ein einziger Funken kann ausreichen, um Brände zu entfachen, die schnell außer Kontrolle geraten können. Wir wollen niemandem etwas verbieten, aber wir appellieren an einen sorgsamen und verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerkskörpern. Gleichzeitig möchten wir daran erinnern, dass die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten sind – sie dienen dem Schutz aller und helfen, gefährliche Situationen zu vermeiden“, erklärt Landesfeuerwehrkommandant Reinhard Leichtfried. Auch die Landeswarnzentrale Steiermark (LWZ) rät dringend davon ab, Feuerwerke wie Böller oder Raketen in Waldnähe bzw. in Gefährdungsbereichen wie trockenen Wiesen abzuschießen. „Bereits der kleinste Funke kann eine Waldbrand-Katastrophe auslösen“, so LWZ-Leiter Günter Hohenberger.
Verbote im Ortsgebiet und in der Nähe von MenschenansammlungenDie Landespolizeidirektion Steiermark hat die wichtigsten Ge- und Verbote zum Pyrotechnik-Einsatz in einem Infoblatt zusammengefasst. In der Nähe von Menschengruppen, Tieren, Kirchen, Krankenanstalten, Gotteshäusern, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist ein Abfeuern von Raketen generell untersagt, zudem gilt im Ortsgebiet das Verbot der Verwendung der Klassen F2 bis F4.
Abschuss von Raketen in der Nähe von Wäldern ist verbotenZusätzlich zum allgemeinen Verbot, in Wäldern Feuer zu entzünden, sind in den steirischen Bezirkshauptmannschaften Verordnungen in Kraft, die bei Verhältnissen wie derzeit, welche „die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen“, auch in Waldnähe ein Verbot zur Entzündung von Feuer (und damit zur Verwendung von Pyrotechnik) herrscht. Beim Abfeuern von Silvesterraketen ist daher unbedingt ein Sicherheitsabstand zu Waldgebieten einzuhalten, der von der Reichweite der Rakete abhängt. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder Arrest von bis zu vier Wochen. Zusätzlich können zivilrechtliche Ansprüche entstehen, die bei Großschadensereignissen wie Waldbränden enorme Höhen erreichen können. Im Zweifelsfall ist es also immer klüger, auf den Einsatz von Pyrotechnik zu verzichten.
Quelle: Land Steiermark