vonRedaktion Salzburg
OKTOBER 26, 2022
Unterstützung für Bezieher der Mindestpension / Beantragung bis 15. Dezember möglich
(LK) Die Weihnachtsbeihilfe 2022 der Salzburger Landeshilfe beträgt in diesem Jahr 45 Euro. Bis 15. Dezember können Bezieherinnen und Bezieher von Mindestpensionen das entsprechende Ansuchen online oder per Post an die Sozialabteilung im Bundesland richten und die Einmalzahlung beantragen.
Die Weihnachtsbeihilfe für 2022 wird an Pensionistinnen und Pensionisten ausgezahlt, die Ausgleichzulagenzahlungen erhalten und deren Einkommen abzüglich Wohnkosten 783 Euro nicht überschreitet. Für Ehepaare beziehungsweise Partnerschaften gilt eine Obergrenze von 1.177 Euro.
Schellhorn: „Unbürokratische Unterstützung.“
„Die Landeshilfe bietet, unter anderem in Form der Weihnachtsbeihilfe, unbürokratische Unterstützung für alle, die unverschuldet in finanzielle Engpässe geraten. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei allen Salzburgerinnen und Salzburgern bedanken, die mit ihren Spenden den Fonds speisen und sich gegenüber Mitmenschen solidarisch zeigen“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn.
Quelle: Land Salzburg