vonLauber Matthias
NOVEMBER 24, 2021
LINZ/WELS/GRÜNAU IM ALMTAL/SCHÄRDING. In Abwesenheit von Prinz Ernst August von Hannover hat am Mittwoch das Berufungsverfahren gegen das erstinstanzliche Urteil am Oberlandesgericht Linz stattgefunden. Prinz Ernst August von Hannover musste sich im März diesen Jahres in erster Instanz vor dem Landesgericht Wels verantworten, weil er "im Zustand voller Berauschung" auf Angestellte und später auch auf mehrere Polizisten losgegangen sein soll. Das Urteil am Landesgericht Wels sorgte für Aufsehen. Es lautete fünf Monate bedingte Haft, zudem wurden fünf Weisungen ausgesprochen. Im nunmehrigen Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Linz wurde unter anderem das "Hausverbot im Almtal" aufgehoben. Die bedingte Haftstrafe von zehn Monaten bestätigte das Gericht. Der 67-Jährige war beim Berufungsprozess übrigens nicht persönlich anwesend.
Quelle: www.laumat.at