vonRedaktion Salzburg
MAI 22, 2022
Tagung der WirtschaftsreferentInnen der Länder
Wien (VLK) – Die im Rahmen des Erneuerbaren Ausbau-Gesetz (EAG) vorgesehenen Förderungen sollen zielgerichtet zur Ankurbelung der heimischen Wertschöpfung verwendet werden – so lautet einer der wesentlichen Beschlüsse der heutigen (Freitag) Tagung der LandeswirtschaftsreferentInnenkonferenz. „Die Förderkriterien sollen so ausgestaltet werden, dass die Wertschöpfung in Österreich und der EU begünstigt wird“, betont Landesrat Marco Tittler. Bei der Verteilung der Breitbandmilliarde soll regionales Know how im Bewertungsgremium berücksichtigt werden.
Das Erneuerbaren Ausbau-Gesetz (EAG) sieht Förderungen in der Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr bis 2030 vor. Bis dahin sollen auf diese Weise 100 Prozent des heimischen Strombedarfs durch erneuerbare Energieträger gedeckt werden. „Diese Zielsetzung ist für die Bewältigung des Klimawandels notwendig, sollte aber auch Wertschöpfung am Standort Österreich erzeugen“, sagt Tittler. Eine kürzlich von der Johannes-Kepler-Universität durchgeführte Studie bestätigt das hohe Potenzial erneuerbarer Energien für die heimische Wertschöpfung. „Der Ausbau der erneuerbaren Energien durch gezielte Förderungen könnte ein zentraler Beschäftigungsmotor sein, wenn europäische Technologiekomponenten, Baumaßnahmen und Dienstleistungen genutzt werden“, so der Landesrat.
Jene Projekte sollen eine zusätzliche Förderung erhalten, wenn die regionale europäische Wertschöpfung der zum Einsatz kommenden Produkte zumindest 60 Prozent beträgt. Diese sind bereits jetzt am Markt verfügbar und die Industrie
erhält einen zusätzlichen Anreiz für den weiteren Ausbau der Produktionskapazitäten.
Die Wertschöpfung, die durch die Investition ausgelöst wurde, bleibt in der EU und
wandert nicht in ein Drittland ab – Tittler: „ein Faktor, der gerade nach der Corona-bedingten wirtschaftlichen Krise für Österreich und Europa sehr wichtig ist.“
Um einem Wertschöpfungsverlust entgegenzuwirken und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu gewährleisten, müssen die im EAG vorgesehenen Förderkriterien daher so ausgestaltet werden, dass die Wertschöpfung in Österreich und der EU begünstigt wird, lautet die Beschlussempfehlung der WirtschaftslandesrätInnen an das zuständige Klimaschutzministerium.
Breitbandmilliarde: Regionales Know how im Bewertungsgremium
Die Verfügbarkeit von Breitbandtechnologie hat wesentlichen Einfluss auf das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit. „Deshalb investiert Vorarlberg weiter kräftig in den Ausbau der digitalen Infrastruktur“, betont Landesrat Tittler.Das Interesse des Landes ist es, auch in Zukunft möglichst allen BürgerInnen und Betrieben eine hochwertige und leistungsfähige Breitbandinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. „Eine gut ausgebaute Breitband-Infrastruktur ist ebenso wichtig wie ein verlässliches Schienen-, Straßen- und Energienetz“, betont Landesrat Tittler. Bei der Vergabe der ersten Breitbandmilliarde (BBA2020) wurde es den Ländern ermöglicht, in das Bewertungsgremium zur Projektauswahl auch einen von den Ländern nominierten und unbefangenen Gutachter zu entsenden, um im Gremium das entsprechende regionale Wissen beisteuern zu können. „Die Praxis bei Jury-Sitzungen hat stets gezeigt, dass viele Projekte einer Diskussion und Klärung bedürfen, bevor eine Bewertung erfolgen kann. Deshalb sind hier insbesondere Gutachter mit regionalen Kenntnissen gefragt, welche ad-hoc wichtige, ergänzende und fachspezifische Informationen liefern oder Sachverhalte richtigstellen können“, erläutert der Landesrat: „Diese Vorgehensweise hat sich in der vergangenen Förderperiode sehr bewährt und sollte auch bei der 2. Breitbandmilliarde für die Förderinitiative Breitband Austria 2030 beibehalten werden.“
Die Landes-WirtschaftsreferentInnenkonferenz ersucht daher den zuständigen Staatssekretär sich dafür einzusetzen, dass die Bundesländer auch im Rahmen des neuen Förderprogramms BBA 2030 berechtigt sind, einen Experten für das Bewertungsgremium zu nominieren.
Quelle: Land Vorarlberg