vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 05, 2021
Die Aarhus-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1998 geschlossen und von 47 Vertragsparteien bereits ratifiziert wurde, darunter Österreich und die EU. Die Aarhus-Konvention sieht Beteiligungsrechte in Umweltangelegenheiten vor. Das betrifft den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Umwelt, die Beteiligung an umweltbezogenen Entscheidungen sowie den Zugang zu Gerichten bzw. Tribunalen in Umweltangelegenheiten vor.
Nun wird diese Konvention auch vom Land Wien in die Tat umgesetzt – ein entsprechender Beschluss ist im zuständigen Umweltausschuss gefallen. „Damit gehen wir einen wesentlichen Schritt in Richtung Bürgerbeteiligung und Partizipation“, betont Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky. „Umweltorganisationen werden damit wichtige Mitsprachrechte eingeräumt.“
NEOS Wien Umweltsprecherin Angelika Pipal-Leixner: „Ich freue mich, dass wir es als Fortschrittskoalition innerhalb der ersten 100 Tage auch gleich geschafft haben, das Mitwirkungs- bzw. Beschwerderecht von NGOs in Umweltverfahren auf den Weg zu bringen. Denn der Input und die Überprüfung von Projekten durch Umweltorganisationen sind essenziell für den umfassenden Arten- und Naturschutz.“
Quelle: Stadt Wien