Winterdienst in Innsbruck weiter in vollem Einsatz

vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 16, 2021

Foto: A. Dullnigg

Hochbetrieb für die Mitarbeiter des städtischen Amtes für Straßenbetrieb

Aufgrund der starken Schneefälle ist dieser Tage auch vom städtischen Straßenbetrieb besonderer Einsatz gefordert. In der Tiroler Landeshauptstadt wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die Verkehrswege und Gehsteige rasch zu räumen.

„Innsbruck ist eine Stadt im Gebirge, dazu gehört im Winter Schnee. Ich bitte um Verständnis, dass derzeit nicht überall gleichzeitig so geräumt wird, wie sich die Bürgerinnen und Bürger das vorstellen. Gleichzeitig bedanke ich mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeitern, die auch die vergangene Nacht im Einsatz waren, um die Schneemassen zu bewältigen“, betont Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi und schließt einen Appell an die Bevölkerung an: „Die aktuelle Situation erfordert hoch konzentriertes Arbeiten, weil in der Stadt jede Menge Masten, Abfalleimer, Straßenmöblierungen und Haltestellen vorhanden sind, die nicht angefahren werden dürfen. Die Männer des Straßenbetriebes schaufeln Straßenübergänge so gut es geht aus und verdienen für die anstrengende Arbeit unseren Respekt.“

„Wir sind mit allen Fahrzeugen unterwegs, die uns zur Verfügung stehen. Im Einsatz sind bis zu 25 Groß- und Kleinfahrzeuge, die zur Räumung und Streuung bereitstehen. Des Weiteren sind etwa 70 Mitarbeiter mit händischen Tätigkeiten beschäftigt. Zusätzlich werden aktuell noch bis zu 20 private Dienstleister auf Innsbrucks Straßen eingesetzt. Außerdem muss in mehreren Straßenzügen die weiße Pracht sukzessive verladen und abtransportiert werden“, erklärt Ing. Peter Hölzl, Amtsvorstand für Straßenbetrieb.

550 Kilometer und Straßen werden geräumt

Im Winterdienst betreuen der städtische Straßenbetrieb und der dazugehörende Bauhof rund 550 Kilometer Straßen und Wege. Insgesamt stehen bis zu 120 MitarbeiterInnen für die Betreuung der Gehsteige und Fahrbahnen im Stadtgebiet zur Verfügung.

Die Arbeiten erfolgen nach einer festgelegten Prioritätenliste. Bedarfsgerecht wird je nach Wichtigkeit der Straße geräumt und gestreut. Hauptverkehrsadern und Straßen mit öffentlichem Verkehr gehen vor, danach kommen FußgängerInnenzonen, Radwege, Nebenfahrbahnen, Brücken, Stege und Stiegen.

Mitwirkung gefragt

Im Stadtgebiet gelegene Gehsteige und Gehwege mit öffentlichem Verkehr, einschließlich der dazugehörigen Stiegenanlagen, müssen geräumt und bestreut werden (§ 93 StVO). Diese Verpflichtung trifft GrundeigentümerInnen, deren Grundstücke bis auf drei Meter an Gehsteige bzw. Gehwege angrenzen. Zu räumen bzw. zu streuen ist entlang der gesamten Grundstücksgrenze jeweils in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr. Die Verpflichtung gilt auch in Haltestellenbereichen und wenn kein Gehsteig oder Gehweg vorhanden ist. In FußgängerInnenzonen besteht die Räumpflicht für einen ein Meter breiten Streifen entlang der Häuserfront.

Bitte beachten

Die EigentümerInnen von Liegenschaften sind auch verantwortlich, dass Schneewechten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Äste, die durch die Schneelast in Fahrbahnen oder Gehsteige hineinragen, sind ebenfalls zu entfernen. Bei der Räumung privater Parkplätze darf der Schnee nicht auf die Straße geschoben werden. Nach der Schneeräumung muss unverzüglich gestreut werden. Dabei sollte auf einen sorgsamen Umgang mit Streumittel geachtet werden. Nach der Wintersaison ist der Splitt vom Weg zu entfernen. Straßen und Kanäle sind dafür nicht geeignet. KR


Quelle: Stadt Innsbruck

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