vonRedaktion International
DEZEMBER 29, 2020
LHStv.in Schaunig, LR.in Schaar: Sanierungskredite werden günstiger – Sonderzuschuss für Ausstieg aus fossilen Brennstoffen – Förderung für Beschattungen und Begrünungen
Klagenfurt (LPD). „Auf den Bereich Sanierung legen wir in der Kärntner Wohnbauförderung ein ganz besonderes Augenmerk und die neuen Richtlinien 2021 verstärken dies noch“, erklärt Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig. „Wir wollen die Kärntnerinnen und Kärntner dabei unterstützen, ihre älteren Häuser zu adaptieren, sei es thermisch-energetisch oder barrierefrei, durch Außenbeschattungen oder Begrünungen und natürlich durch den Ausstieg aus dem Öl“, betont Schaunig. „Außerdem möchten wir Anreize schaffen um den Erwerb und Umbau eines alten Hauses für junge Leute attraktiv zu machen. Die Aktivierung bestehender Bausubstanz ist meist klimaschonender als ein Neubau.“
Ab 1. 1. 2021 werden die Förderkredite günstiger, die Zinsen sinken von 0,7 auf 0,5 Prozent. Bis zu 60 Prozent der Sanierungskosten können mit dem Förderkredit abgedeckt werden, bei einer umfassenden energetischen Sanierung können das bis zu 28.800 Euro sein. Dazu kommen Förderungen für Beratungsleistungen. Als Alternative zum Förderkredit gibt es einen Einmalzuschuss von bis zu 19.200 Euro für umfassende Maßnahmen. Auch Einzelbauteilmaßnahmen werden gefördert, beispielsweise eine Dämmung der Außenwände (Vollwärmeschutz – bis 10.000 Euro) oder eine Photovoltaikanlage (bis 3.840 Euro) mit Warmwasserspeicher (500 Euro).
„Zudem wird derzeit über zusätzliche Erweiterungen im Rahmen der energiepolitisch zielführenden Möglichkeiten für den Siedlungsbau verhandelt und im Rahmen der Klimaagenda und der Zielerreichung des Energiemasterplans (EMAP) über die notwendigen nächsten Schritte gesprochen“, so Energie- und Umweltlandesrätin Sara Schaar.
Die österreichweit höchste Förderung, nämlich bis zu 6.000 Euro, bietet Kärnten für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen. „Uns ist klar, dass selbst mit dieser hohen Förderung und in Kombination mit Bundeshilfen ein Umstieg auf eine energieeffiziente und klimafitte Heizungsanlage eine große finanzielle Herausforderung darstellt. Daher erhöhen wir den Förderbetrag für Personen mit besonders geringen Einkommen auf 7.000 Euro“, erklärt Schaunig. Das höchstzulässige monatliche Nettofamilieneinkommen für die Gewährung der erhöhten Förderung beträgt bei einer Person 1.140 Euro, bei zwei Personen 1.570 Euro und für jede weitere Person plus 150 Euro.
Verlängert bis 30. Juni 2021 wird das Impulsprogramm für die nachträgliche Montage von Außenbeschattungen. Wer an einem mindestens 20 Jahre alten Haus oder einer Wohnung Rollläden oder Raffstores anbringt, erhält einen Einmalzuschuss von bis zu 1.000 Euro. Bis Ende Dezember 2021 läuft noch das Förderprogramm zur barrierefreien Badsanierung: mit bis zu 9.000 Euro wird ein entsprechender Umbau gefördert (inkl. ökologischer Maßnahmen: bis zu 10.000 Euro). Eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit müssen nicht vorliegen, auch die Koppelung an den barrierefreien Umbau des Eingangsbereichs entfällt.
In Kraft treten die neuen Richtlinien am 1. 1. 2021, danach werden sie im Detail auf wohnbau.ktn.gv.at veröffentlicht. Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnbauabteilung unter 050 536 31002.
Quelle: Land Kärnten