vonRedaktion Salzburg
DEZEMBER 20, 2024
LHStv.in Schaunig, Beiratsvorsitzender Seiser: Leistbares Wohnen ist oberste Zielsetzung – Bedarfsorientierter und attraktiver wird die Wohnbauförderung im kommenden Jahr – Neue Richtlinien im Beirat beschlossen
KLAGENFURT. Mit neuen Richtlinien für Häuslbauer sowie für alle, die ihren Wohnraum barrierefrei bzw. behindertengerecht umbauen müssen, startet die Kärntner Wohnbauförderung ins Jahr 2025. Die Richtlinien wurden im Wohnbauförderungsbeirat beschlossen und sind ab 1.1.2025 auf der Homepage des Landes unter www.wohnbau.ktn.gv.at abrufbar. „Wir orientieren uns dabei ganz stark an den tatsächlichen Bedürfnissen der Kärntnerinnen und Kärntner. Sowohl die Förderkredite für Häuslbauer und Wohnungskäufer als auch die Zuschüsse für barrierefreie Umbauten werden erhöht. Gleichzeitig steigern wir die Treffsicherheit“, erklären Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig und der Vorsitzende des Wohnbauförderungsbeirats, Klubobmann Herwig Seiser.
Für den Bau oder Ersterwerb eines Eigenheims bietet das Land künftig einen Förderkredit in Höhe von 900 Euro pro Quadratmeter an. Das sind 200 Euro mehr als bisher. Wer auf einem Grundstück baut, das kleiner als 750 Quadratmeter ist, erhält 950 Euro pro Quadratmeter, bei einer Grundstücksgröße von weniger als 500 Quadratmeter sind es sogar 1.000 Euro pro Quadratmeter. Bonusbeträge gibt es unter anderem für umweltfreundliche, barrierefreie oder behindertengerechte Bauweisen sowie für eine thermische Solaranlage.
„Die Kreditkonditionen sind ausgesprochen attraktiv: die Laufzeit beträgt 30 Jahre, die Verzinsung liegt bei nur 0,5 Prozent für die ersten 20 Jahre und 1,5 Prozent für die letzten zehn Jahre. Dazu gewähren wir noch einen Annuitätenzuschuss zum Bank- oder Bausparkassenkredit des Förderwerbenden“, erklärt Schaunig. Derzeit können Häuslbauer darüber hinaus auch den Zinszuschuss des Bundes in Höhe von 12.000 Euro abholen. „Bonusbeträge zum Kredit gibt es zudem für jedes Kind, das im Haushalt lebt. Das entspricht ganz unserer Zielsetzung, leistbaren Wohnraum für Familien in Kärnten zu schaffen“, so Seiser. Die Einkommensgrenzen bleiben gleich (siehe unten).
Der bisher alternativ zum Förderkredit angebotene Einmalzuschuss (Häuslbauerbonus) entfällt. „Beim Einmalzuschuss haben wir Mitnahmeeffekte beobachtet. Die Antragsteller haben teilweise sehr große Objekte mit hohem Mitteleinsatz errichtet. Der Zuschuss diente dort nur als kleine Zugabe, nicht als notwendige Unterstützung. Ziel der Wohnbauförderung ist es aber, jene bei der Schaffung von Wohneigentum zu unterstützen, die es sich sonst nicht leisten könnten“, betont Schaunig.
Bedarfsorientiert umgestellt wird auch die Förderung für barrierefreie und behindertengerechte Umbauten. „Mit bis zu 20.000 Euro fördern wir notwendige Umbauten beim Zugang zur Wohnung, in den Sanitärräumen oder in den Wohn- und Schlafbereichen“, sagt die Wohnbaureferentin. Und zwar für alle Personen, die eine körperliche Beeinträchtigung haben, Pflegegeld (ab Stufe 3) beziehen oder ein entsprechendes Facharztgutachten vorweisen können. „Auch hier gilt: Förderungen für die, die es brauchen. Und zwar in einem finanziellen Umfang, mit dem wirklich viel umgesetzt werden kann“, betont Seiser. Die bisherige Möglichkeit, Förderungen für barrierefreie Maßnahmen abzuholen, ohne dass entsprechender Bedarf besteht, entfällt.
Die Richtlinien fürs umfassende Sanieren, das Bauen im Bestand und für den Heizungstausch wurden in der heutigen Sitzung des Beirats bis Ende 2025 verlängert. „An der Sanierungsrichtlinie werden wir im kommenden Jahr mit allen Beteiligten arbeiten. Wir möchten noch attraktivere und zielgenauere Anreize zum Sanieren und Aktivieren von Baubestand geben. Überschießende Normen lassen Renovierungskosten derzeit oft in die Höhe schießen. Das geht besser, das geht einfacher“, erklären Schaunig und Seiser.
Die Einkommensgrenzen für den Förderkredit für den Bau oder den Ersterwerb eines Eigenheims liegen bei einer Haushaltsgröße von einer Person bei 48.000 Euro und bei zwei Personen bei 74.000 Euro netto. Für jede weitere Person steigt die Grenze um jeweils 7.000 Euro. Wenn das höchstzulässige Jahreseinkommen (Familieneinkommen) um höchstens zehn, 20 oder 30 Prozent überschritten wird, reduziert sich die Förderung um 25, 50 bzw. 75 Prozent. Die förderbare Nutzfläche beträgt bei einer Haushaltsgröße von einer Person 50 Quadratmeter, bei zwei Personen 65 Quadratmeter, bei drei Personen 75 Quadratmeter, bei vier Personen 90 Quadratmeter, bei fünf Personen 105 Quadratmeter, bei sechs Personen 115 Quadratmeter und bei mehr als sechs Personen bei 125 Quadratmeter.
Quelle: Land Kärnten