vonRedaktion International
OKTOBER 15, 2021
Die heute veröffentlichte Ankündigung der Kurzzeitvermietungsplattform Airbnb künftig mit mehr Engagement dafür zu sorgen, dass Gemeindewohnungen nicht mehr über diese Plattform vermietet werden können, wird seitens der Stadt Wien wohlwollend zur Kenntnis genommen. Auf den von der Stadt Wien durch eine Klage gegen Airbnb initiierten Rechtsstreit hat dies allerdings keine Auswirkung.
„Der energische Einsatz gegen den Missbrauch von Gemeindewohnungen macht sich bezahlt. Mit den Gemeindewohnungen hat die Stadt Wien leistbaren Wohnraum geschaffen, der den Wienerinnen und Wienern zur Verfügung stehen muss und gleichzeitig für den gesamten Wohnsektor preisdämpfend wirkt. Dieser kostbare Wohnraum darf dem Wohnungsmarkt nicht dauerhaft entzogen werden. Unser Ziel ist nach wie vor, dass die regelwidrige Verwendung von Gemeindebau-Wohnungen ohne Ausnahme ausgeschlossen ist. Wenn es hier zu einem Einlenken kommt, begrüßen wir das“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.
Abgesehen von der öffentlichen Ankündigung hat Airbnb noch nicht Kontakt mit der Stadt Wien beziehungsweise Wiener Wohnen für eine entsprechende Umsetzung aufgenommen. Es gilt deshalb abzuwarten, ob den Ankündigungen auch konsequente Taten folgen, um eine Vermietung von Gemeindewohnungen auf der Plattform zukünftig auszuschließen.
Gerichtsverfahren anhängig
In erster Instanz hat das Handelsgericht Wien im anhängigen Rechtsstreit mit Urteil vom 10. Mai 2021 entschieden, dass städtische Gemeindewohnungen nicht zur Vermietung durch die Plattform Airbnb angeboten werden dürfen.
Das Handelsgericht Wien folgte damit weitgehend der Stadt Wien als Klägerin, die Airbnb in der Vergangenheit mehrfach aufgefordert hatte, die Adressen aller Gemeindewohnungen für die Vermietung zu sperren.
Mangels Bereitschaft zur Kooperation seitens Airbnb sah sich die Stadt Wien gezwungen, gerichtliche Schritte gegen die Kurzzeitvermietungsplattform zu ergreifen.
Die Vermietungsplattform hat Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts eingelegt. Derzeit ist deshalb das Verfahren noch beim Oberlandesgericht Wien anhängig und ein Urteil ist ausständig. (Schluss)
Quelle: Stadt Wien