vonRedaktion International
FEBRUAR 26, 2022
LHStv.in Beate Prettner: Mit der Novelle des Wohnbeihilfegesetzes wurde mit 1. Jänner große Reform eingeläutet - Digitalisierung soll künftig, wie vom LRH empfohlen, Bearbeitungsvorgänge weiter verbessern
Klagenfurt (LPD). Der Landesrechnungshof hat eine Überprüfung der Kärntner Wohnbeihilfe ab dem Jahr 2013 vorgenommen – mit dem Ziel, das System der Wohnbeihilfe, das interne Kontrollsystem sowie den Vorgang der Auszahlung zu optimieren. „Ich bin seit 2018 für die Wohnbeihilfe zuständig – und habe registriert, dass die Zahl der Anspruchsberechtigten zurückgegangen ist. Daher habe ich 2021 eine große Novelle der Wohnbeihilfe in Auftrag geben. Diese ist seit 1. Jänner 2022 in Kraft. Sie wird jedes Jahr die Zahl der Anspruchsberechtigten um rund 1000 erhöhen. Mir war es zudem ein zentrales Anliegen, eine jährliche automatisierte Valorisierung einzuführen. Damit stellen wir sicher, dass die Zahl der Bezieher nicht sinkt, sondern steigt“, betont LHStv.in Beate Prettner. Insbesondere werden Pensionisten, Alleinerziehende und Jungfamilien von der Novellierung des Wohnbeihilfegesetzes profitieren. Die Auszahlungssumme werde im heurigen Jahr rund 27 Millionen Euro betragen.
Die Vorschläge des Landesrechnungshofes zur Vereinfachung des Verfahrensablaufes und zur Digitalisierung möchte die Referentin jedenfalls nutzen. „Ich habe bereits ein Konzept zur Forcierung der Digitalisierung und damit einhergehend eine Prozessoptimierung im Bereich der Wohnbeihilfe in Auftrag gegeben. Ziel muss eine vollautomatisierte Berechnung und Verarbeitung der Daten und eine Online-Antragstellung, welche vollständig in diesen Prozess integriert ist, sein“, sagt Prettner. Aktuell würden die Mitarbeiter der Abteilung jährlich um die knapp 17.000 Ansuchen bearbeiten. Aufgrund der Komplexität und des Zeitdruckes seien leider auch Berechnungsfehler passiert. Das sei sehr bedauerlich. Allerdings würde die interne Revision Fehlerquellen erkennen und diese nachträglich korrigieren.
Prettner dankt dem Rechnungshof für die umsichtige Arbeit und die konstruktiven Vorschläge: „Mit einem weiteren Digitalisierungsschub werden wir den Bearbeitungs- und Verarbeitungsprozess verbessern. Das größte Verbesserungspotenzial haben wir bereits mit der Novellierung des Wohnbeihilfegesetzes realisiert“, betont die Sozialreferentin.
Quelle: Land Kärnten