Kärnten: Wolfssichtung im Siedlungsgebiet

vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 15, 2022

Wolf - Symbolbild
© christels, pixabay.com

LR Gruber: Videoaufnahmen aus Stockenboi zeigen Wolf in unmittelbarer Nähe zu Haus und Hof – Wolfsverordnung legt klares Vorgehen für die Sicherheit der Bevölkerung fest - Vergrämung als nächster Schritt

Klagenfurt (LPD). In der Ortschaft Drußnitz, Gemeinde Stockenboi, kam es am Wochenende zu einer Wolfssichtung, die per Videoaufnahmen dokumentiert und mittlerweile von Wildbiologen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bestätigt wurde. Der Wolf hielt sich dabei in unmittelbarer Nähe zu einem Wohnhaus und umzäunten landwirtschaftlichen Flächen auf. „Genau solche Situationen haben wir in der Wolfsverordnung mit den Regelungen für Risikowölfe berücksichtigt, die uns jetzt eine rasche Handhabe ermöglichen“, informiert Jagdreferent Martin Gruber.

Laut Verordnung sind nun zwei Vergrämungsschritte zu setzen, sollte der Wolf wiederkehren: im ersten Schritt muss versucht werden, ihn durch optische oder akustische Reize zu verscheuchen, zeigt er sich erneut, darf im zweiten Schritt ein Jagdausübungsberechtigter ihn durch einen Warn- bzw. Schreckschuss vergrämen. Lässt sich das Tier auch dadurch nicht dauerhaft von dem bewohnten Gebiet fernhalten, darf der Wolf entnommen werden. „Fälle wie diese zeigen, wie wichtig es war, mit der Wolfsverordnung ein klares Vorgehen für die Sicherheit der Bevölkerung und zum Schutz der Nutztiere festzulegen. Ich will, dass unsere Kinder auch weiterhin sorgenfrei im Garten spielen können und die Bauern ihre Tiere im Freien halten - daher hat der Wolf im Kärntner Siedlungsgebiet nichts verloren!“, so Gruber.


Quelle: Land Kärnten

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