vonRedaktion Salzburg
FEBRUAR 12, 2022
Am 11. Februar 2022, in der Zeit von 18:00 bis 19:30 Uhr, wurde in St. Johann, Bezirk Neunkirchen, in einem dort etablierten Restaurant eine gewerberechtliche Kontrolle sowie eine Kontrolle der Einhaltung der COVID-19-Bestimmungen durch 39 Exekutivbeamte sowie von fünf Beamte der Finanzpolizei durchgeführt.
Dieser Gastbetrieb wird ohne erforderliche Gewerbeberechtigung sowie ohne aufrechter Betriebsanlagengenehmigung geführt.
Im Zuge der Lokalkontrolle wurden insgesamt 107 Gäste im Schankraum sowie im Speisesaal wahrgenommen und bei den Gästen die 2-G-Nachweise (COVID) kontrolliert.
Im Zuge der Kontrollen konnten folgende Verwaltungsübertretungen wahrgenommen und der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen zur Anzeige gebracht werden:
.) unbefugte Gewerbeausübung einer Gaststätte,
.) Betrieb einer Gaststätte ohne aufrechter Betriebsanlagengenehmigung,
.) Verdacht der Abgabenhinterziehung und Bestimmungen nach dem ASVG,
.) 2 Betreiber des Gasthauses wegen Verstoß gegen das COVID-19-Maßnahmengesetz (mehrere Delikte),
.) 61 Anzeigen (Personen) wegen Aufenthalt in einem Gastbetrieb ohne gültigen 2-G- Nachweis und
.) 6 Anzeigen wegen Anstandsverletzung.
Im gegenständlichen Lokal wurden widerrechtlich Speisen und Getränke ausgeschenkt und ein Küchenbetrieb war eindeutig wahrnehmbar. Es waren außerdem mehrere illegal beschäftigte Personen im Lokal tätig.
Quelle: LPD Niederösterreich