Salzburg-Stadt: Zahlreiche Verkehrsdelikte

vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 31, 2021

Symbolbild
© Bjoern Wylezich, shutterstock.com

Am 30. März 2021 kontrollierten Polizisten, in der Stadt Salzburg im Bereich der Münchner Bundesstraße, die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Dabei wurde ein 32-jähriger Österreicher mit einer Geschwindigkeit von 91 km/h, bei erlaubten 50 km/h, in Fahrtrichtung stadteinwärts gemessen. Ein Führerscheinentzugsverfahren wird eingeleitet. Zudem erfolgten im Verlauf dieser Kontrolltätigkeiten neun Anzeigen wegen weiterer Geschwindigkeitsübertretungen und sieben Anzeigen wegen anderer Verkehrsdelikte. Eine Polizeistreife der Autobahnpolizeiinspektion Anif führte an diesem Tag Schwerpunktkontrollen auf der West- und der Tauernautobahn hinsichtlich Alkohol- und Drogenlenker durch. Am frühen Abend fiel ihnen aufgrund seiner auffälligen Fahrweise auf der Tauernautobahn ein PKW aus der Stadt Salzburg auf. Bei der anschließenden Lenker- und Fahrzeugkontrolle konnten Symptome einer Beeinträchtigung bei dem 28-jährigen Österreicher festgestellt werden. Ein Alkotest verlief negativ, weshalb die Polizisten einen Speicheldrogentest durchführten. Dieser fiel positiv auf Cannabis aus. Die vorgesehene Vorführung zum Amtsarzt verweigerte der 28-Jährige. Der Führerschein wurde vor Ort vorläufig abgenommen. Wenig später bemerkten die Polizisten einen PKW aus der Stadt Salzburg, der in ebenso auffälliger Fahrweise, auf der Westautobahn kurz vor dem Lieferingertunnel in Richtung Deutschland fuhr. Noch vor der Anhaltung touchierte das Fahrzeug beinahe das Tunnelportal.

Bei der Lenker- und Fahrzeugkontrolle nahmen die Polizisten auch diesmal Symptome einer Beeinträchtigung bei dem Lenker, einem 33-jährigen Salzburger, wahr. Nach einem negativen Alkotest verlief der Speicheldrogentest positiv auf Cannabis und Kokain. Der 33-Jährige wurde zur amtsärztlichen Untersuchung vorgeführt, wo durch den Amtsarzt die Fahruntauglich festgestellt wurde. Beiden Lenkern wurde die Weiterfahrt untersagt und sie werden bei den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht.


Quelle: LPD Salzburg

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