Innsbruck: Zahlungserleichterungen noch bis 30. September

vonRedaktion Salzburg
AUGUST 29, 2020

Foto: V. Lercher

Zinsen werden ab 1. Oktober wieder fällig

Für Innsbrucks UnternehmerInnen gab es in den vergangenen Monaten aufgrund der Covid-19-Pandemie eine Vielzahl an Herausforderungen. Damit die finanzielle Belastung durch Einnahmenverluste und -entfälle zumindest minimiert wird, bot die Stadt Innsbruck seit dem Frühjahr die Möglichkeit, die Kommunalsteuer sowie fallweise andere Gemeindeabgaben zu stunden bzw. deren Einhebung auszusetzen. Die UnternehmerInnen mussten lediglich den Entfall der Einnahmen aufgrund der getroffenen Covid-Maßnahmen nachweisen. Von Vorschreibungen der Säumniszuschläge und Stundungs- bzw. Aussetzungszinsen wurde im Falle dieser Ansuchen abgesehen. Diese zinsfreien Zahlungserleichterungen gelten für Ansuchen, die mit dem 30. September 2020 enden.

Formlose Änderung möglich

Da die Bundesabgabenordnung die Verrechnung von drei Prozent Aussetzungs- und sechs Prozent Stundungszinsen normiert, werden ab 1. Oktober wieder Zinsen verrechnet. Die Stadt Innsbruck rät daher UnternehmerInnen, die bereits ein Ansuchen um eine längere Zahlungserleichterung als den 30. September 2020 gestellt haben, eine Änderung des Ansuchens bekanntzugeben. Möglich ist dies mittels eines formlosen Schreibens an das städtische Referat Gemeindeabgaben-Vorschreibung unter der Email-Adresse post.abgabenvorschreibung@innsbruck.gv.at. Zur Bearbeitung des Antrages sind folgende Angaben erforderlich: Name, Abgabennummer, die betroffenen Abgaben (z.B. Kommunalsteuer) und das neue gewünschte Enddatum. SAKU

Quelle: Stadt Innsbruck

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